Dienstag, 27. November 2007

Wie man schnell Geld vernichtet

Im krassen Gegensatz zu den absurden Sparzwang seiner Majestät König Autistiko II. im Zusammenhang mit Bankgebühren, Wartung von technischen Anlagen, Kopierpapier und was weiß ich, bei denen es teilweise im wenige Euro pro Monat geht, hat seine Majestät König Autistiko II. kein Problem damit, mit hochspekulativen Geschäften Zehntausende von Euro quasi mit einem Handstreich zu vernichten.

Das erinnert mich an ein Meeting mit seiner Majestät König Autistiko II. vor einigen Monaten. Im Rahmen des Meetings ging es u.a. auch um eine Aspekte aus dem Jahresabschluss. Im Grunde stellte das Rechnungswesen nur fest, dass man aus einer Handvoll Geschäfte leider ein paar Zehntausend Euro abschreiben muss, da die Kunden zahlungsunfähig sind. Es ging, wie gesagt, lediglich darum, die Zahlen kurz auf Wunsch seiner Majestät König Autistiko II. zu erläutern und keinesfalls um eine Auseinandersetzung mit möglichen Ursachen.

Na ja, erwartungsgemäß entwickelte sich das Meeting leider ganz anders: Die Anwesenden durften sich Vorwürfe darüber gefallen lassen, wieso man so viel Geld verloren hat. Im nach hinein bedauere ich den Hinweis darauf, dass seine Majestät König Autistiko II. höchst persönlich und gegen den Rat aller mit der Beurteilung der Aufträge betrauten Mitarbeiter eine Genehmigung erteilt hat - damit war der Bock nämlich endgültig fett.

Im ersten Moment mag das vielleicht seltsam anmuten. Bei näherer Betrachtung und dem nötigen Maß an Erfahrung wird jedoch klar, um was es eigentlich geht - ja, um nichts, schon klar ;-) - aber mal ernsthaft: Das vor Selbstherrlichkeit nur so strotzende Auftreten bei totaler Ahnungslosigkeit ist Methode. Seine Majestät König Autistiko II. ist mangels elementaren kaufmännischen Grundwissens kaum in der Lage, sich über das Risiko einer Entscheidung bewusst zu werden. Und deshalb werden die kaufmännischen Klogriffe konsequent durch hilflos anmutendes Sparen kompensiert - na ja, er versucht es wenigstens ;-)

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Montag, 26. November 2007

Die Six Sigma-Falle

Die Fax-Falle hat mal wieder zugeschnappt. Oh was hasse ich die Meetings mit seiner Majestät König Autistiko II. zu Themen, die aus der Fax-Falle stammen. Das Problem wird eigentlich nur zum Problem, weil seine Majestät König Autistiko II. irgendetwas nicht versteht und deshalb meint einen riesigen Aufstand machen zu müssen.

Die Schuld respektive der Auslöser des vermeintlichen Problems sind selbstverständlich die unfähigen Mitarbeiter des Potentanten. Auf diesem Niveau läuft dann die gesamte Unterhaltung - man steht vor einer (An)Klagemauer und darf sich rechtfertigen. Am besten ist jedoch, man sagt einfach nichts - die Chance, sich in irgendeiner Art und Weise zu rehabilitieren, ist gleich Null. Jedes Eingeständnis seiner Majestät König Autistiko II. möglicherweise im Unrecht zu sein oder nicht jedes Detail zu kennen, wird von ihm selbst als Versagen angesehen. Um dies zu kaschieren wird einfach offensiv verbal Prügel ausgeteilt.

Ach so: Der heute Anlass ist an Absurdität einzigartig und so bislang noch nicht vorgekommen. Kurz gesagt geht es darum, dass ein Kunde mit einer Information auf einer Rechnung nichts anfangen konnte. Das ist zwar mit einem Mindestmaß an logischem Menschenverstand verständlich, aber wir helfen bei Fragen natürlich gern. Dass es sich um die erste derartige Frage bei Zehntausenden Rechnungen handelt, spielt keine Rolle - offensichtlich wurde ich nicht darüber informiert, dass seine Majestät König Autistiko II. heimlich das Qualitätsmanagementsystem Six Sigma eingeführt hat und die Vorgabe von 3,4 Defects per Million Opportunities (DPMO) noch viel zu hoch findet ;-)

Selbst mit einem "Fehlerfall" pro halbe Million Transaktionen unterschreiten wir die 3,4 DPMO von Six Sigma-Level 6, aber das ist egal. Hauptsache man kann sich an etwas aufziehen ...

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Dienstag, 6. November 2007

Preisverhandlung

Ich stelle immer wieder fest, dass es bestimmte Konstellationen gibt, die sich zu einer urbanen Legende entwickelt haben. Daran sind wir allerdings auch nicht ganz unschuldig, weil es über Jahre hinweg vielfältig an der Berücksichtigung von kaufmännischem Grundwissen gemangelt hat. Da wurde Firmen der gleiche Preis bei völlig unterschiedlichen Umsätzen gemacht, nur weil sich deren Inhaber aus der Kneipe kennen oder gemeinsam Golf spielen.

Das findet seine Majestät König Autistiko II. nicht schön, fällt aber zur erstbesten Gelegenheit auf derartige Argumente herein. Neulich hatte ich mal wieder einen dieser Fälle am Telefon:

Kunde: Sagen Sie mal, warum muss ich für mein Geschäft in der Schweiz einen höheren Preis für Produkt $Name zahlen, als in Deutschland?


Ich: Moment, ich schaue mal nach. Ganz spontan würde ich denken, dass sowohl ihr Unternehmen in Deutschland als auch das in der Schweiz rechtlich selbstständig sind.


Kunde: Wieso?


Ich: OK, ich habe es gefunden. In Deutschland betreiben Sie eine GmbH und in der Schweiz haben Sie ein weiteres Unternehmen in Form einer AG.


Kunde: Na und?


Ich: Schauen Sie, rein formell handelt es sich um zwei getrennte Unternehmen. Nur weil die Gesellschafter die gleichen sind, bedeutet das für uns nicht, dass wir es mit einem Unternehmen zu tun haben. Ich muss beide Firmen als getrennte Risiken behandeln. Hinzu kommt noch, dass die eine Firma in Deutschland und die Andere in der Schweiz ihren Sitz hat.


Kunde: Na und, das ist doch egal.


Ich: Nein, eben nicht. Lassen Sie mich das kurz erläutern: Sie erhalten für beide Firmen die Ware frei Haus. Die Transportkosten sind aber nicht gleich - in die Schweiz kostet das deutlich mehr. Das müssen wir im Preis berücksichtigen. Die Verpackung und die gesetzlichen Anforderungen unterscheiden sich zwischen beiden Ländern. Das finde ich zwar auch nicht OK, kann es aber nicht ändern. Auch das schlägt sich in der Preiskalkulation nieder. Und zum Schluss muss ich auch berücksichtigen, dass ihr Unternehmen in der Schweiz nur ein Bruchteil des Umsatzes Ihrer Firma in Deutschland macht.


Kunde: Dann schicken Sie mir doch die Waren in der Verpackungsausführung für Deutschland in die Schweiz.


Ich: Und was sage ich beim Zoll auf die Frage nach der Warendeklaration? Aber OK, ich mache Ihnen einen Vorschlag. Wir können eine Liefervereinbarung treffen, in der sich beide Firmen zum Bezug von Waren im Wert von, sagen wir, 10.000 EUR pro Jahr verpflichten. Ich gebe Ihnen dann 15% Bonus auf den Umsatz. Es ist mir egal, welches der beiden Unternehmen kauft. Scheidet jedoch eine Firma aus, dann muss die andere Firma den Umsatz allein bringen, um den Bonus zu erhalten.


Kunde: Nun machen Sie das doch nicht so kompliziert. Ich unterschreibe gar nichts.


Ich: Schade, dann kann ich leider nichts für Sie tun. Wollen Sie sich das Angebot noch einmal überlegen? Ich würde Ihnen dann ein schriftlichen Angebot zufaxen lassen.


Kunde: Also ehrlich: Das ist nicht korrekt von Ihnen. Sie machen mir ein unseriöses Angebot. Ich will doch einfach nur für meine schweizerische Firma das gleiche zahlen wie in Deutschland. Früher ging das doch auch.


Ich: Hm ... das mag sein, ich kann das jetzt aus dem Stehgreif nicht prüfen, aber selbst wenn es so gewesen wäre, dann hat jemand bei uns nicht aufgepasst oder die Situation war damals anders.


Kunde: Nein, nun reden Sie sich doch nicht heraus. Damals war das genau so, nur habe ich mir die Ware nach Freiburg schicken lassen.


Ich: OK, Freiburg im Breisgau liegt in Deutschland; Zürich liegt in der Schweiz. Kann das die Ursache gewesen sein?


Kunde: Das verstehe ich nicht. Wo ist da der Unterschied?


Ich: Deutschland ≠ Schweiz, oder habe ich da was verpasst?


Kunde: Das liegt doch nur eine Stunde mit dem Auto entfernt. Ich fahre fast jeden Tag hin und her.


Ich: Schön, aber was hat das mit der Preisgestaltung zu tun?


Kunde: Grrr ... ich werde mir überlegen müssen zukünftig woanders zu kaufen.


Ich: Nun seien Sie doch nicht gleich beleidigt. Ich möchte Ihnen doch entgegenkommen. Darf ich Ihnen mein Vorschlag trotzdem schriftlich unterbreiten? Lesen Sie sich das einfach noch mal in Ruhe durch. Ich bin mir sicher, wir finden eine Lösung, die sowohl Ihrem Wunsch entspricht als auch meinerseits kaufmännisch vertretbar ist.


Kunde: Ja, ja, dann machen Sie das!


Ich: Danke, rufen Sie mich an, wenn Sie noch eine Frage haben sollten.


Kunde: Sie mich auch ...


Ich bedanke mich recht herzlich für das nette Gespräch ;-)

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Donnerstag, 5. Juli 2007

Uneinsichtig

Das dreiste Garantie- oder Gewährleistungsansprüche an der Tagesordnung sind, kann man im Elektronikladen-Blog und beim Call Center Agent relativ regelmäßig nachlesen. Hin und wieder tauchen solche Gestalten aber auch bei uns auf. Neulich hatte ich mal wieder einen besonders resistenten Kandidaten am Telefon, dessen Story ich nicht vorenthalten möchte:

Ich: Guten Tag, mein Name ist $Name, was kann ich für Sie tun?


Kunde: Mahlzeit, ich habe hier eine Mahnung bekommen, die ich ziemlich frech finde.


Ich: Ja, das hörte ich schon von der Kollegin, die mir das Gespräch durchgestellt hat. Sie hat mir den Vorgang auch gegeben. Ich lese ihn gerade quer.


Kunde: Das ist ja wohl ein Ding! Ich habe bei ihnen am $Datum X $Artikel bestellt. Die Lieferung wurde dann drei Tage später per UPS kaputt angeliefert. Ich habe dann am gleichen Tag den Schaden bei ihnen gemeldet und die Ware noch einmal bestellt. Wieso berechnen Sie uns die Lieferung zweimal? Einmal habe ich die Rechnung ja schon bezahlt.


Ich: So, ich habe den Vorgang zwischenzeitlich durchgeblättert. Ich habe auch festgestellt, dass Sie die Ersatzlieferung zwischenzeitlich beglichen haben. Wir haben damals den Schaden bei UPS gemeldet. UPS teilte uns allerdings mit, dass sie den Schaden nicht anerkennen, da Sie den ordnungsmäßigen Empfang der ersten Lieferung quittiert haben. Damit ist für UPS kein Schadensfall eingetreten.


Kunde: Hä? Also das kann nicht sein. Ich habe dem Fahrer doch gesagt, er kann die Sendung wieder mitnehmen. Die lügen doch alle!


Ich: UPS hat uns freundlicherweise eine Kopie des Abliefernachweises zur Verfügung gestellt. Darauf hat ein Herr $Name den ordnungsmäßigen Empfang der Lieferung quittiert. Gibt es diesen Herrn bei Ihnen?


Kunde: Ja, ja, das ist mein Kollege.


Ich: Und? Hat er unterschrieben oder nicht?


Kunde: Ja, ja, das hat er wohl. Aber das ändert nichts daran, dass das Paket total kaputt war.


Ich: Und warum bestätigt Ihr Kollege den unversehrten Empfang?


Kunde: Was weiß ich. Das ist doch aber egal - kaputt ist kaputt.


Ich: Nun, ich glaube Ihnen gerne, doch wenn man in Ihrem Haus den unversehrten Empfang gegenüber dem Paketdienst quittiert, dann kann ich den Paketdienst doch nicht für eine beschädigte Sendung in Regress nehmen, oder? Der Sinn und Zweck einer Empfangsbestätigung ist doch u.a. auch der Nachweis, ob die Sendung unversehrt und vollständig zugestellt wurde.


Kunde: Nun hören Sie mal gut zu: Es ist mir scheißegal, ob Sie sich jetzt hinter einem Stück Papier verstecken. Ich werde die Rechnung für die erste Lieferung nicht bezahlen. Ich bin total im Recht.


Ich: OK, ich kann Sie verstehen, aber bitte bedenken Sie, dass Sie nach wie vor in Besitz der beschädigten Sendung sind. Wir haben im Grunde noch nicht mal einen Beweis, um UPS um Erstattung zu bitten. Daneben haben Sie den korrekten Empfang ja auch noch bestätigt. Hätten Sie beispielsweise die Sendung unter Vorbehalt angenommen, dann wäre das sicher anders. Ich kann Ihnen aber keine Gutschrift für die erste Sendung geben, wenn ich keinerlei Nachweis über den Schaden habe. Aber sagen Sie: Was haben Sie denn mit der ersten Sendung gemacht? Könnten Sie uns vielleicht ein Foto schicken?


Kunde: Was soll das denn? Bin ich jetzt noch ihr Lager? Ich habe das Paket weggeschmissen. Warum sollte ich das auch behalten?


Ich: Tja, das ist schlecht. Aber OK. Ich biete Ihnen im Rahmen von Kulanz eine Gutschrift in Höhe von 50% des Warenwertes an, auch wenn es praktisch betrachtet ihr Versäumnis war, die beschädigte Lieferung als diese gegenüber von UPS zu deklarieren.


Kunde: Jetzt werden Sie aber unverschämt. Ich soll für etwas bezahlen, was ich gar nicht bekommen habe. Sie hören von meinem Anwalt.


Ich: Schauen Sie, ich bin bemüht Ihnen entgegen zu kommen. Aber wir können unsere Waren auch nicht verschenken. Wenn es bei der Zustellung ein Problem gab, dann bedauern wir das sehr und sind bemüht, Ihnen den Schaden schnellstmöglich zu ersetzen. Das entbindet Sie jedoch nicht davon, Ihrer Pflicht als Kaufmann nachzukommen. In diesem Fall wäre es richtig und vor allem auch logisch gewesen, die entweder die Annahme zu verweigern oder aber unter Vorbehalt anzunehmen.


Kunde: Ich habe die Schnauze voll. Erzählen Sie mir keine Märchen. Sie sind ein Verbrecherladen! - knallt den Hörer auf ...


Tja, da kann ich dann auch nicht mehr helfen. Vielleicht sollte er mal überlegen, ob er einem seiner Kunden in solch einer Situation in ähnlicher Art und Weise entgegenkommen würde. Das können oder wollen viele Menschen aber nicht verstehen.

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Montag, 29. Januar 2007

Geht nicht, gibt’s nicht

oder: Sachen gibt es, die gibt es gar nicht

Seine Majestät König Autistiko II. ist hinlänglich bekannt dafür, sofern er sich überhaupt mal entscheiden kann, sich im Zweifelsfall für den falschen Weg zu entscheiden. Und so kam es auch vor einigen Tagen.

Auch wir haben hin und wieder ein Problem mit nicht zahlungswilligen Kunden. Im aktuellen Fall hat man sich drei Monate hinhalten lassen und insgeheim gehofft, dass der Kunde ein einsehen hat und die fälligen Rechnungen ausgleicht. Anfang letzter Woche erkannte man dann, dass das nur ein frommer Wunsch war. Seine Majestät König Autistiko II., gar nicht "amused" über die Angelegenheit, machte die paar Hundert Ocken fix zur Chefsache. In diesem Zusammenhang wurde zunächst einmal die omnipräsente Schuldfrage mittels eines Schreikonzils geklärt.

Der einfachste Weg die Angelegenheit zum Abschluss zu bringen wäre die Übergabe an das Inkassobüro unseres Vertrauens. Das aber, wie gesagt, ist der einfachste Weg.

Seine Majestät König Autistiko II. hatte für den genannten Schuldner eine Art Erleuchtung und gab die Anweisung, dass sich einer der Außendienstmitarbeiter persönlich um das Inkasso der Forderung kümmern soll. Nun ja, der auserwählte Mitarbeiter folgte der Anordnung und kassierte. Na ja, eigentlich versuchte er es nur und musste unverrichteter Dinge wieder abziehen. OK, das stimmt so leider immer noch nicht: Er hat von unserem geschätzten Kunden nicht nur einfach ein "Nein" kassiert, sondern wurde, vermutlich um der Absage etwas Nachdruck zu verleihen, auch noch ordentlich verprügelt.

Mit der Krankmeldung bedankte sich der arme Mitarbeiter bei seiner Majestät König Autistiko II. gleich noch für den Arbeitsauftrag - gute Besserung bei der Gelegenheit!

Fazit: Kein Geld bekommen und ein arbeitsunfähiger Mitarbeiter.

Zwei Dinge machen mich jedoch stutzig: Wusste seine Majestät König Autistiko II. nicht, dass besagter Kunde ein Bordell betreibt und somit mit Gegenwehr durchaus zu rechnen war? Daneben frage ich mich aber auch, was ein Bordell mit unseren Produkten macht? Auch mit sehr viel gutem Willen kann ich mit nicht erklären, was man damit im Puff machen will oder kann ;-)

Was haben wir eigentlich für Kunden?


Nachtrag (weil es so schön passt): Der Beitrag To fuck or not to fuck vom Taxi-Blog.de :-)

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Donnerstag, 18. Januar 2007

Dreist und dumm

Gestern war es mal wieder soweit: Ein Kunde brachte die Kollegen aus dem Callcenter an den Rand des Wahnsinns. Irgendwann landete die durchgedrehte Seele dann bei mir:

Ich: $Name, guten Morgen.


Kollege: Hi, ich habe hier einen wirklich renitenten Kunden in der Leitung. Können Sie sich der Sache einmal annehmen?


Ich: Dafür ist doch Ihr Vorgesetzter zuständig, oder?


Kollege: Ja, sicher, der hat aber keine Zeit.


Ich: Prima, und deshalb suchen Sie sich einfach jemanden aus der internen Telefonliste raus? OK, was soll’s - ich denke wir sollten den Kunden nicht unnötig warten lassen (schicken Sie mir bitte auch Ihre private Bügelwäsche, sofern Sie keine Zeit haben). Ich bitte Sie aber darum, zukünftig solche Angelegenheiten abteilungsintern zu klären.


Kollege: (legt kommentarlos auf)


Ich: Guten Morgen, mein Name ist $Name. Mein Kollege teilte mir bereits mit, dass Sie noch eine Frage haben.


Kunde: Nein, keine Frage, nur eine Mitteilung. Ich werde die Kosten für die Rücklastschrift, die Sie mir berechnet haben, nicht bezahlen.


Ich: (Mist, schon wieder eine der gefürchteten Buchhaltungsaufgaben) ... OK, können Sie mir kurz Ihre Beweggründe erläutern? Mich würde insbesondere die Frage interessieren, ob unsererseits hier etwas falsch gelaufen ist, was wir korrigieren müssten.


Kunde: Eigentlich nicht. Ich wollte das Geld ja auf meinem Konto einzahlen, aber der Automat bei meiner Bank war kaputt.


Ich: Hm ... das ist natürlich ungünstig. Aber dafür können wir auch nichts, oder?


Kunde: Ja klar, aber ich auch nicht.


Ich: Ich empfehle Ihnen sich einmal mit Ihrer Hausbank zu unterhalten. Die von uns berechneten Protestkosten bestehen fast ausschließlich aus von Ihrer und von unserer Hausbank belasteten Kosten. Da kann ich Ihnen wirklich nicht entgegenkommen.


Kunde: Ja, das habe ich schon. Die haben aber auf ihre AGBs verwiesen. Dort steht, dass der Einzahlungsautomat auch mal defekt sein kann.


Ich: OK, war ein Versuch.


Kunde: Ich will Ihnen mal eines sagen: Bei mir platzt nur hin und wieder mal in der Woche eine Lastschrift. Das kann ja mal passieren. Meine anderen Lieferanten rufen mich da mal schnell an, wenn eine Lastschrift geplatzt ist. Das kann ich von Ihnen ja wohl auch erwarten oder? Da brauchen Sie mich nicht extra abzuzocken. Das finde ich unmöglich!


Ich: OK, der Reihe nach: Zum Einem ist es uns nicht möglich, jeden unserer Kunden bei einer Rücklastschrift anzurufen. Selbst wenn wir die Zeit und personelle Kapazität hätten, dann würde das nichts daran ändern, dass wir die uns belasteten Spesen an Sie weiterberechnen. Andererseits, das erwähnte ich ja schon, verdienen wir nichts an den belasteten Protestkosten. Wir können jedoch auch nichts dafür, wenn Sie nicht für ausreichend Deckung auf Ihrem Bankkonto Sorge tragen, oder?


Kunde: Ja, ja, immer die gleichen Sprüche. Meine anderen Lieferanten haben das nie gemacht.


Ich: Hm ... das kann ich nicht beurteilen. Wenn Sie die Argumentation jedoch schon gehört haben, dann frage ich mich, warum Sie das Thema immer wieder diskutieren müssen?


Kunde: Ich will Ihnen mal was sagen: Ich kann meine $Name-Teile auch wo anders kaufen - z.B. direkt in Asien. Da bin ich auf Sie nicht angewiesen. Entweder Sie buchen die Kosten aus oder ich kaufe zukünftig woanders.


Ich: (das will ich sehen, wie du deine 50 Stück pro Monat in Asien kaufst) ... OK, wenngleich wir uns hier nicht in der Verantwortung sehen, werden wir auf die Kosten im Rahmen von Kulanz verzichten. Bitte nehmen Sie jedoch zur Kenntnis, dass es sich hier tatsächlich um die Weiterbelastung von uns berechneten Kosten handelt und nicht etwa eine Bearbeitungsgebühr.


Kunde: Geht doch! Ach so, ich widerrufe hiermit die Einzugsermächtigung. Wenn Sie mir zukünftig Waren liefern, dann müssen Sie mich erstmal viermal anmahnen, bevor Sie Ihre Kohle kriegen.


Ich: Gut, den Widerruf Ihrer Einzugsermächtigung leite ich umgehend weiter. Ich nehme an, die letzte Bemerkung war nicht ernst gemeint, oder ;-)


Kunde: Och doch! Wenn Sie mir nicht entgegenkommen, dann können Sie mich mal!


Ich: Hm ... aber ich bin Ihnen doch zu 100% entgegengekommen. Aber gut dass Sie Ihre Absichten gleich dargelegt haben. Ich werde dafür sorgen, dass Ihre Bestellungen ab sofort ausschließlich per Nachnahme verschickt werden.


Kunde: (legt kommentarlos auf) ...



Lieber Kunde, es tut mir sehr leid, dass Dir Deine Hausbank keinen Kredit mehr einräumt. Das ist aber nicht mein Problem, ehrlich. Vielleicht solltest Du einmal darüber nachdenken etwas zu machen, mit dem man tatsächlich Geld verdient. Ansonsten danke ich Dir recht herzlich, dass Du mir Deine Strategie verraten hast - wie dämlich muss man eigentlich sein ;-)

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Freitag, 12. Januar 2007

ET gefunden

oder: Dipigen der Außerirdische, Teil 17

Ich habe heute den ultimativen Beweis gefunden, dass es außerhalb der Erde tatsächlich primitive Lebensformen gibt. ET is still alive ;-)

Wie es dazu kam: Bei vielen unserer Ausgangsrechnungen ist der Abzug von Skonto vereinbart. Seine Majestät König Autistiko II. ist ausnahmsweise in der Lage gewesen eine Entscheidung zum Umgang mit unberechtigten Skontoabzügen, also dem Abzug von Skonto außerhalb der vereinbarten Skontofrist, zu treffen. Dieser zufolge akzeptieren wir im Rahmen von Kulanz auch unberechtigte Abzüge kommentarlos, soweit die Skontofrist nicht mehr als eine Woche überschritten wurde.

Vor einigen Tagen schrieb die Buchhaltung einen für uns wirtschaftlich nicht ganz unbedeutenden Kunden hinsichtlich eines unberechtigten Skontoabzugs an. Man teilte dem Kunden in einem freundlichen Schreiben sinngemäß mit, dass man eine Skontokürzung nach 30 Tagen auf Kulanzbasis anerkennt, die mit ihm vereinbarte Zahlungsbedingung jedoch nur einen Skontoabzug für Zahlungen innerhalb von 15 Tagen vorsieht.

Man darf nun einmal raten, wer sich auf das Schreiben gemeldet hat: Richtig, nicht der Kunde sondern der für den Kunden zuständige Vertriebsmitarbeiter. Im gewohnt lümmelhaften Stil trat er der Buchhaltung verbal in den Hintern und hat seine ganze Unausgeglichenheit in dem Brief hineingelegt. Das Niveau des Schreibens war, gelinde ausgedrückt, unterirdisch und unter dem Strich sehr beleidigend.

Na ja, egal. Es hat meines Erachtens deutlich gezeigt, was man bei der Kindererziehung alles falsch machen kann und lieferte den Beweis, dass primitive Lebensformen zu weit mehr als nur zum Rumlümmeln auf der Klobrille fähig sind ;-)

Das bringt mich jedoch auch zu der Erkenntnis, dass Außerirdische offenbar eine Invasion auf der Erde vorbereiten - zwei sind schon da.

An dieser Stelle recht herzlichen Dank an meine Informanten aus dem Rechnungswesen - lasst euch nicht ärgern :-)

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Freitag, 27. Oktober 2006

Kreative Ausreden

Aufgrund der mehrjährigen Tätigkeit im Dienste seiner Majestät König Autistiko II. bin ich hinsichtlich subtiler Erklärungsversuche und sonstiger, eher in den Bereich schlechter Unterhaltung gehörender Wortakrobatik einiges gewöhnt. Trotzdem gibt es aber immer wieder Menschen, die mich verblüffen. Eine dieser Personen, nämlich einen Kunden, hat mir ein lieber Kollege mit dem Hinweis "sehr dringend" in der Mittagspause aufs Auge gedrückt.

Wenngleich ich schon bei Ankündigung der Dringlichkeitsstufe den Eindruck hatte, dass wohl eher die Mittagspause für die nötige Dringlichkeit verantwortlich war, habe ich das Gespräch angenommen. Ein Kunde ist schließlich ein Kunde. Den Rotzlöffel von Kollegen nehme ich mir später noch zur Brust ;-)

Zurück zum Kunden in Not:

Kunde: Hallo, mein Name ist $Name. Ich stehe hier gerade im Finanzamt $Ort und muss einige unangenehme Fragen beantworten.


Ich: Oh - das klingt hässlich.


Kunde: Aber echt! Die wollen von mir ein paar Belege haben und das obwohl ich meine Steuererklärung für das Jahr 2001 noch nicht abgeschlossen habe.


Ich: Hm ... und wie kann ich Ihnen dabei helfen?


Kunde: Na ja, das mit dem Aufschub für meine Steuererklärung will das Finanzamt nach nur vier Jahren irgendwie nicht mehr akzeptieren. Und dabei habe ich doch meine Buchhaltung noch nicht fertig. Was soll ich machen?


Ich: Wenden Sie sich doch an Ihren Steuerberater oder einen Buchhaltungsservice.


Kunde: Ha, ha ... sehr lustig. Das hilft mir jetzt auch nicht weiter.


Ich: Das tut mir sehr leid, aber ich kann Ihnen da auch keinen Ratschlag erteilen.


Kunde: Na ja, der Grund meines Anrufes ist eigentlich ein anderer: Das Finanzamt interessiert ganz besonders die Vertragsunterlagen für die $Maschine sowie einige Kosten für den Betrieb dieser Anlage.


Ich: OK, da kann ich Ihnen helfen.
Die Unterlagen für die Finanzierung lassen sich schnell finden. Und welche Rechnungen benötigen Sie?

Kunde: Die Rechnungen aus den Jahren 2001 bis 2005.


Ich: Sagten Sie gerade 2001 bis 2005?


Kunde: Ja, ich weiß, ich bin im Moment ein wenig mit meiner Ablage im Rückstand.


Ich: Ein wenig? Ich habe gerade mal durchgeblättert und mindestens 150 Rechnungen in diesem Zeitraum gezählt. Das ist jetzt nicht ihr ernst, oder?


Kunde: Oh Shit - so viele?


Ich: Mindestens! Den Berg Ablage können Sie nicht übersehen haben!


Kunde: Also die Sache ist wirklich wichtig. Hatte ich schon erwähnt, dass ich bis heute Zeit hatte, die Unterlagen beim Finanzamt einzureichen? Die drohen mir mit einen Vollstreckungsbescheid.


Ich: Nö.


Kunde: Ach bitte, bitte, bitte.


Ich: Sie müssen nicht betteln! Wir machen das schon. Ich gebe das einem meiner Kollegen und der kümmert sich umgehend darum. Ich würde Sie jedoch bitten, zukünftig unbedingt ein wenig mehr Sorgfalt walten zu lassen.


Kunde: Klasse, da haben Sie mir echt geholfen. Ach so: Können Sie die Unterlagen bis heute 1300 gleich an mein Finanzamt faxen?


Ich: Hm ... haben Sie eigentlich eine Uhr? Also bei mir ist es 1230. Es ist Mittagspause. Das kann ich definitiv nicht einhalten.


Kunde: Mist, dann aber bis 1315.


Ich: Sorry, auch das ist unrealistisch. Die Rechnungen müssen alle aus dem Archiv geholt werden. Das kann dauern - selbst mit viel gutem Willen.


Kunde: Och, man, das ist schlecht. Wie stehe ich denn jetzt da?


Ich: Also bitte, das fällt Ihnen jetzt aber reichlich spät ein. Wir werden uns bemühen, Ihre Buchhaltung im Laufe des Tages zu rekonstruieren, aber Wunder können auch wir nicht vollbringen.


Kunde: Na gut, ich wollte es mal probieren.


Ich: Danke, Versuch macht klug ;-)



So, die ganze Abteilung Marsch, Marsch ins Archiv und die Belege suchen! Man muss auch mal Aufgaben delegieren ;-)

PS: Das Gewinnspiel nicht vergessen :-)

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Freitag, 20. Oktober 2006

Gratis ist umsonst

oder: Warum 0 = 0 = gratis = umsonst ist

Den Hotline-Kracher der Woche verdanke einer Kollegin. Nachdem es dieser auch nach dem vierten Erklärungsversuch nicht gelungen ist, einem Kunden die Positionen einer unserer Rechnungen zu erläutern, bedachte sie mich mit dem besonders resistenten Kunden, und noch dazu am Freitag - an dieser Stelle noch mal recht herzlichen Dank ;-)

Grund des Anrufes war eine unklare Rechnungsposition über 0,00 EUR. Der Kunde erhielt einen Artikel als Gratisdreingabe. Damit die Logistik in unserem ERP-System wieder stimmt, muss der Artikel fakturiert werden. Da der Verkäufer dem Kunden zusagte, dass es den Artikel gratis gibt, wurde er korrekt mit 0,00 EUR berechnet.

Der fünfte Anlauf einer telefonischen Erklärung verlief dann in etwa so:

Ich (motiviert): Guten Tag, mein Name ist $Name. Meine Kollegin erläuterte mir bereits, dass Sie eine Frage zu einer Position auf unserer Rechnung $Nummer haben.


Kunde (hörbar aufbrausend): Ja, ich finde es unverschämt, dass Sie mir einen Artikel berechnen, den mir ihr Verkäufer umsonst versprochen hat.


Ich (verständnisvoll): Wenn man Ihnen einen Artikel gratis zugesagt hat, dann sollte der auch nicht berechnet werden - da stimme ich Ihnen voll und ganz zu. Können Sie mir bitte nach einmal sagen, um welchen Artikel es sich handelt und gegebenenfalls in welcher Menge?


Kunde (vorwurfsvoll): Ja, verdammt, 10 Stück von $Artikelnummer, $Artikelname. Das ist ganz schön unseriös von Ihnen!


Ich (analytisch): OK, ich schaue sofort nach. Bitte nehmen Sie doch bitte noch einmal die besagte Rechnung zur Hand. Unter Position 3 sind 10 Stück $Artikelnummer, $Artikelname vorhanden. Das dürften die Artikel sein, die Ihnen unser Verkäufer gratis zugesagt hat.


Kunde (genervt): Ja, das sagte ich doch schon. Was ist daran so schwierig zu verstehen, verdammt.


Ich (beruhigend): Ich möchte nur sicher gehen, dass wir über die gleiche Angelegenheit sprechen. Für die in Position 3 gelisteten Waren haben wir ihnen 0,00 EUR berechnet. Bitte vergleichen Sie die Summe am rechten Rande der Rechnung.


Kunde (gelangweilt): Ja, ja, schon klar. Aber das beantwortet nicht meine Frage, warum Sie mir die Artikel berechnen.


Ich (immer noch motiviert): Nun, wir haben Ihnen 0,00 EUR berechnet. Um den Charakter der Gratislieferung zu unterstreichen, finden Sie unter der Position 3 den Hinweis "Gratis-Lieferung ohne Berechnung".


Kunde (nicht mehr bei der Sache): Ja, ja , ja. Erzählen Sie mir was Neues.


Ich (leicht genervt): OK, wir haben Ihnen den besagten Artikel für 0,00 EUR verkauft. Das könnte man anders ausgedrückt als Gratis-Lieferung bezeichnen, oder?


Kunde (wieder aufgewacht): Hm ... ja, schon. Dann gibt es aber auch keine Rechnung dafür!


Ich (wieder mal motiviert): Und, wo ist die Sache unklar?


Kunde (verbales Formtief überwunden): Sie wollen mich jetzt nicht verarschen, oder?


Ich (nach dem Rhetorik-Handbuch kramend): Nein, selbstverständlich nicht. Ich versuche nur zu verstehen, was wir auf unserer Rechnung möglicherweise nicht verständlich erläutert haben.


Kunde (Adrenalinpegel bei 120%): SIE HABEN MIR DEN ARTIKEL BERECHNET, OBWOHL DER HERR $VERKÄUFER MIR ZUGESAGT HAT, DAS ICH DEN ARTIKEL UMSONST BEKOMME!


Ich (ratlos): Herr $Verkäufer hat Wort gehalten. Wir haben Ihnen doch gar nichts berechnet.


Kunde (Halsschlagader platzt gleich): UND WARUM STEHT DER SCHEIß-ARTIKEL AUF DER RECHNUNG?


Ich (total unentspannt): Aus systemtechnischen Gründen müssen wir jeden Artikel, den wir verschicken, auf einer Rechnung festhalten. Sonst stimmt unser Lager nicht mehr. Wenn wir jedoch einen Artikel auf einer Rechnung mit einem Wert von 0,00 EUR aufführen, dann bedeutet das doch nicht, dass wir Ihnen den Artikel berechnet haben. 0,00 EUR ist gratis, umsonst. Sie müssen für den Artikel nichts bezahlen. Auf der anderen Seite müssen Sie aber den Zugang in Ihrem Lager auch erfassen. Wenn Sie einen Lieferschein haben, bei dem die Artikel und Mengen nicht mit denen auf der Rechnung übereinstimmen, dann gibt das aber auch bei Ihnen ein Problem.


Kunde (hyperventiliert): Ich muss den Artikel also nicht bezahlen?


Ich (gedanklich von 10 abwärts zählend): Nein. Zu zahlen sind nur die restlichen Posten auf der Rechnung.


Kunde (Trauma überwunden): Hm ... ich habe das alles nicht verstanden. Ich habe den Eindruck, Sie sind nicht ganz ehrlich zu mir.


Ich (erleichtert): Da täuschen Sie sich. Wir sprechen miteinander, weil ich möchte, dass Sie verstehen, was wir Ihnen berechnet haben. Wenn Ihnen etwas unklar ist, dann müssen wir sogar unbedingt miteinander darüber sprechen. Es ist ja schließlich nicht in unserem Interesse, wenn Sie unzufrieden sind.


Kunde (Agressionspotential für heute abgebaut): Ja, also, ich verstehe, wie gesagt, nicht, warum Sie mir eine Lieferung berechnen, wenn ihr Verkäufer mir gesagt hat, ich bekomme das gratis.


Ich (Didaktik-Bibliothek im Gehirn geladen): Gut, ich habe Ihre Frage verstanden. Wenn etwas 0,00 EUR kostet, könnte man das, Ihrer Meinung nach, als gratis oder umsonst bezeichnen?


Kunde (besserwisserisch): Ja, klar.


Ich (euphorisch das Ziel vor Augen): Fein, für die Artikel in Position 3 der besagten Rechnung haben wir genau das getan. 0,00 EUR = gratis, umsonst.


Kunde (leicht gereizt): Hm ... ja, aber es steht auf der Rechnung.


Ich (jetzt nur keinen Scheiß machen): Sicher, aber es kostet trotzdem nichts, wirklich. Wir haben sogar den Satz "Gratis-Lieferung ohne Berechnung" hinzugefügt, um das noch einmal deutlich zu machen. Ich kann die Gratis-Lieferung allerdings nicht gänzlich unerwähnt lassen, da, wie erläutert, sonst sowohl Ihr als auch unser Lager nicht stimmen würde.


Kunde (gönnerhaft): Na gut, dann will ich ihnen mal glauben.


Ich (devot): Schön, ich gebe Ihnen aber auch gerne noch mal schriftlich, dass Sie den Artikel wirklich umsonst erhalten haben, wenn Sie möchten.


Kunde (fordernd): Ja, das wäre gut. Nicht das Sie nächste Woche bei mir ankommen und Kohle dafür haben wollen.


Ich (entschlossen): OK, ich kümmere mich heute noch darum.


Kunde (überheblich): Einverstanden. War das jetzt aber schwierig. Sie müssen unbedingt noch lernen, sich verständlicher auszudrücken. Da blickt ja kein Schwein durch.


Ich (gleich vom Stuhl fallend): Selbstverständlich, danke für den Hinweis.



Und was lernen wir daraus: Rechnungen sind nicht für Schweine. Wenn Schweine Rechnungen also nicht verstehen, ist das also gar nicht schlimm, oder?

So, ich muss erst mal mein Hemd wechseln und zwei Talcid einwerfen.

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Mittwoch, 18. Oktober 2006

Kunden, Kulanz und Realismus

Es gibt immer wieder Kunden, die man sich irgendwie nicht wünscht. Wenn sie dann trotzdem auftauchen, dann empfindet man sie als schlimme Strafe. Ich bin allerdings davon überzeugt, dass es ursächlich nicht an einer von Intoleranz dominierten Sichtweise auf der Seite des Verkäufers liegt. Vielmehr habe ich den Eindruck, dass eine Reihe von Kunden neuerdings mit einer völlig unrealistischen Anspruchshaltung antreten und dazu noch ausgesprochen uneinsichtig gegenüber von Erklärungsversuchen ist. Sicher, das Eingeständnis im Unrecht zu sein fällt nicht leicht, aber schon aus Gründen simpelster deduktiver Logik sollte es jedem Kunden deutlich werden, dass ein Verkäufer durchaus ein starkes Interesse an einer einvernehmlichen Lösung hat. Da jedoch nicht jeder Verkäufer gleichzeitig auch Hersteller ist respektive über astronomische Margen disponieren kann, sind viele Kulanzansprüche schlicht unbezahlbar - auch mit Mastercard. Ich kann daher so manche Erfahrung anderer Unternehmen bestätigen.

Der folgende Vorgang lang letzte Woche auf meinem Schreibtisch:

Nachdem einer unserer geschätzten Kunden bereits seit mehreren Monaten keine Raten für das ihm gewährte Darlehen mehr bezahlt hat, wurde er von einem unserer Außendienstmitarbeiter vor Ort persönlich kontaktiert. In dem relativ kurzem Gespräch stellte sich heraus, dass unser Kunde das gesamte Unternehmen einschließlich der aufgrund der offenen Finanzierung noch in unserem Eigentum befindlichen Maschine. Der neue Eigentümer des Unternehmens, den unser Außendienstmitarbeiter einzig vor Ort antraf, lehnte jede Zahlung an uns mit dem Hinweis auf einen gutgläubigen Erwerb ab.

Nachdem mit einigem Aufwand geklärt werden konnte, wo unser ehemaliger Geschäftspartner abgeblieben ist, wurde auch dieser von einem unserer Mitarbeiter im Außendienst besucht. Die Klärung der Angelegenheit gestaltete sich ausgesprochen schwierig, da unser Vertragspartner der Auffassung war, mit der Veräußerung des Unternehmens an einen Dritten wäre er von allen Rechten und Pflichten entbunden. Nun, das ist durchaus richtig, setzt allerdings voraus, dass man dem Käufer des Unternehmens mitteilt, dass ein Teil der Maschinen und Anlagen aufgrund laufender Darlehen (noch) nicht zum Firmenvermögen gehören. Der Käufer ist somit verpflichtet, das dem vorherigen Inhaber gewährte Darlehen weiter zu tilgen, sofern er die Maschinen weiter nutzen möchte.

Das unser ursprünglicher Kunde seine Argumentation reichlich patzig vorgetragen hat, hat der Angelegenheit dann noch das I-Tüpfelchen aufgesetzt. Vielleicht hätten wir uns vorher dafür entschuldigen sollen, dass wir tatsächlich auf der Einhaltung getroffener Vereinbarungen bestehen würden.

Schluß und letztendlich bleibt uns (wieder mal) leider nichts weiter übrig, als die Angelegenheit vor Gericht zu klären. Obwohl die juristische Situation eindeutig ist, muss man sich sein Recht teuer erstreiten. Typischerweise endet die juristische Auseinandersetzung dann damit, dass wir kein Geld für unsere Maschine sehen und selbst auf den Kosten des Rechtsstreits sitzen bleiben, da der Schuldner zwischenzeitlich seine Zahlungsunfähigkeit erklärt hat.

Selbstverständlich hätte man dem Kunden ein wenig mehr Kulanz entgegenbringen sollen und auf die verbliebenen 50.000 EUR verzichten können. Ich schlage es seiner Majestät König Autistiko II. gerne vor, allerdings erst nachdem ich gekündigt habe ;-)

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Dienstag, 10. Oktober 2006

Der beste Kundenservice

Ich habe heute eine Kopie eines Faxes von einer Freundin bekommen, die Gott sei Dank in einem anderen Unternehmen arbeitet. Leider scheint es dort offensichtlich auch einige kleinere Probleme bei der Ablauforganisation zu geben.

Nachdem ich das besagte Fax bei uns in der Abteilung herumgereicht habe und ausnahmslos jeder Kollege das Feedback mit den Worten "Das ist ja wie bei uns!" begann, nehme ich das einfach mal zum Anlass und schreibe über den Fall:


Liebe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der $Bank,

ich empfinde tiefes Bedauern darüber, dass Ihr einfach nicht in der Lage seid, die Bankverbindung eines langjährigen Kunden zu ändern. Ich gebe euch hiermit zwar erneut, und das nun bereits das 5. Mal, meine neue Bankverbindung bekannt, habe aber, ehrlich gesagt, wenig Hoffnung, dass Ihr es diesmal schafft. Also:

Kontoinhaber: Hans $Nachname (Das ist der, für den das Konto eingerichtet wurde)

Kontonummer: 123456 (Das ist die Zahl, mit der man verschiedene Konten unterscheiden kann)

Bankleitzahl: 100 000 00 (Ja, das ist auch eine Zahl. Mit dieser unterscheidet man die Banken und nicht die Konten - also: Aufgepasst!)

Kreditinstitut: $Bank (Ja genau, das ist jetzt keine Zahl - gut aufgepasst! Das ist nämlich der Name der echte Bank.)


Damit könnt Ihr wahrscheinlich jetzt wieder nichts anfangen, aber ich habe es euch wenigsten gesagt, gell.

Und jetzt habe ich noch einen tollen Tipp für euch: Wenn euch jemand, so wie ich, eine E-Mail schickt und schreibt, dass sich seine Bankverbindung geändert hat, und ihr findet, der sollte das lieber per Fax machen, damit auch die Unterschrift darauf ist, dann könnt ihr was ganz tolles machen: Ihr drückt in eurem E-Mail-Programm einfach auf "Antworten" und schreibt das so. Und dann kriegt ihr ganz sicher schon am nächsten Tag ein Fax mit meiner Unterschrift und könnt sofort Geld abbuchen. Wahnsinn, oder?

Und das ist auch viel weniger aufwendig, als euer heutiges Verfahren:
  • E-Mail des Kunden vom 09.06.2006 ignorieren

  • Am 16.06.2006 von dem falschen Bankkonto abbuchen

  • E-Mail des Kunden vom 26.06.2006, in dem sich dieser über die falsche Abbuchung beschwert, erneut ignorieren

  • Am 15.07.2006 wieder mal von dem falschen Bankkonto abbuchen und eine Lastschriftrückgabe kassieren

  • Selber ärgern, aber nix unternehmen

  • Am 28.07.2006 den Kunden anrufen und sagen, man würde die neue Bankverbindung direkt in den Computer eingeben

  • Am 16.08.2006 mal wieder von dem falschen Bankkonto abbuchen und schon wieder eine Lastschriftrückgabe kassieren

  • Am 19.08.2006 den Kunden erneut anrufen und jetzt sagen, man würde sich darum kümmern, was man natürlich nur so dahin gesagt hat, klar

  • Am 23.08.2006 den Kunden schon wieder anrufen und ihm sagen, dass er ein Fax mit der neuen Bankverbindung schicken soll (das war bestimmt ein neuer Kollege bei euch, dem das eingefallen ist). Dem Kunden während des Gespräches aber nicht sagen, dass man am 22.08.2006 schon wieder von dem falschen Bankkonto abgebucht hat.

  • Am 24.08.2006 das lang ersehnte Fax kriegen, endlich abbuchen können und auch noch die Kohle bekommen.


Nun müsst ihr doch zugeben, dass mein Verfahren viel besser ist, oder?

So, und wenn ihr das alles erledigt habt, dann faxt oder mailt dem Onkel Hans einfach noch kurz, wie er am schnellsten eure Kreditkarte wieder los werden kann. Ich habe nämlich gar keine Lust mehr darauf, meine wertvolle Zeit mit solchen Schiffsschaukelbremsern zu verbringen. Ich werde mir eine neue Kreditkarte dort holen, wo man wenigstens in der Lage ist, einfachste Tätigkeiten auszuführen.

In diesem Sinne verabschiede ich mich von euch und drücke euch ganz fest die Dauen, dass ihr beim Mittagessen nicht ins Gulasch fallt.

Mit freundlichen Grüßen

Hans $Nachname




Wie gesagt, dass kann einem durchaus auch bei uns passieren. Zumindestens bei uns ist die Ursache eindeutig klar: Es ist die notorische Besserwisserei seiner Majestät König Autistiko II., die fast ausnahmslos jeden Geschäftsverkehr systematisch stört.

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Mittwoch, 27. September 2006

Die Zeitmaschine

Heute lüfte ich ein großes Geheimnis: Wir haben eine Zeitmaschine in der Company. Ja, wirklich! Wir können nur leider nicht damit umgehen. Sei es das seine Majestät König Autistiko II. in Fragen der Telekommunikation einfach nicht aus der frühen postindustriellen Phase heraus möchte oder an der mangelnden Bereitschaft zu akzeptieren, dass Zeit linear*) verläuft. Letzteres möchte ich an einem Beispiel erläutern:

Obwohl wir in Fragen der Organisation von Geschäftsprozessen aus der Zeit der Karteikarten noch längst nicht herausgekommen sind, nutzen wir unseren Kunden auch verschiedene Instrumente der Absatzfinanzierung. Mal abgesehen von der Tatsache, dass diese Angebote bei näherer Betrachtung ähnlich attraktiv wie Mitgliedschaften in Buchclubs oder Vertragshandys sind, erfreuen sie sich wachsender Beliebtheit - lang lebe die restriktive Kreditvergabepraxis von Banken im Zeitalter von Basel-II ;-)

Anyway ... zurück zum Thema: Als pathologischer Paranoiker prüft seine Majestät König Autistiko II. vorab die Bonität der interessierten Kundschaft. Dabei greift er aber nicht auf klassische Methoden wie z.B. Bank- oder Wirtschaftsauskünfte sowie betriebswirtschaftliche Auswertungen zurück. Die State-of-the-Art-Methode ist der so genannte finanzielle Lasttest: Bevor seine Majestät König Autistiko II. eine Finanzierungszusage macht, wird erstmal angetestet, was der Interessent tatsächlich auf der hohen Kante hat. Seine Majestät König Autistiko II. bucht, wie gesagt ohne jegliche vertragliche Grundlage, eine Anzahlung in Höhe von 20-30% des Kaufpreises vom Konto des Darlehensnehmers ab. Wird die Lastschrift eingelöst, gibt’s ein OK, wenn nicht auch. Die Fähigkeit zur Selbstreinigung des mit negativen Erfahrungen prall gefüllten Gedächtnisses ist bei seiner Majestät König Autistiko II. nämlich enorm gut entwickelt.

Das eigentliche Problem beginnt dabei in dem Moment, wo das Darlehen gewährt wird. Unser ERP-System verwendet für die ordnungsmäßige Dokumentation aller vertraglich relevanten Vorgänge eine Timeline. Dieser Logik folgend, gibt es selbstredend ein gravierendes Problem, wenn die vorgegebene und durchaus plausibel reproduzierbare Logik durchbrochen wird. Das passiert genau dann, wenn das Licht angeht, bevor der Schalter gedrückt wurde oder eben die Anzahlung vor der Gewährung des Darlehens eingegangen ist.

Sicher, nichts ist unmöglich - das wissen wir ja spätestens, nachdem uns ein großer japanischer Autokonzern gezeigt hat, wie man mit dem Verkauf von Fahrzeugen tatsächlich auch Geld verdienen kann. Aber ohne Zeitmaschine wird die Sache mit dem Licht und dem Schalter schon ziemlich schwierig. Bevor wir aber ernsthaft über den Sinn und Unsinn der eigenen Arbeitsweise nachdenken, lässt seine Majestät König Autistiko II. lieber eine Zeitmaschine anschaffen. Wenigsten er kann der Belegschaft dann mit einem feisten Grinsen im Gesicht zeigen, wer den Überblick hat.

Ab sofort werde ich mich verstärkt darauf konzentrieren, korrekt mit temporalen Paradoxen umzugehen, da mir die Zeitmaschine sicherlich nicht als Arbeitsmaterial überlassen wird. Ansonsten gibt es ab morgen wieder Karteikarten. Dann sparen wir wenigstens noch den Strom für den dummen Computer, der seine Majestät König Autistiko II. einfach nicht verstehen will!

*) streng genommen ist das so natürlich nicht ganz korrekt - meine Physikerkollegen mögen mir das aber nachsehen

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Montag, 10. Juli 2006

Pssst ... Streng geheim

Das eine oder andere Mal habe ich den Eindruck, wir sind hier bei der Central Intelligence Agency (CIA). De facto jede Information in unserer Company unterliegt strengster Geheimhaltung. Das ist vermutlich auch der Grund, warum Mitarbeiter durchaus häufiger Tickets wegen Abbiegen ohne Blinken bekommen ;-)

Die Geheimniskrämerei ist ein fest verankerter Bestandteil im unternehmerischen Universum seiner Majestät König Autistiko II. und wird, wie viele andere seltsame Prozeduren, gehegt und gepflegt. Ein ausgesprochen schönes Beispiel ist bei den Zahlungsbedingungen zu finden: Bei uns kann man nicht davon ausgehen, dass das, was im Text einer Zahlungsbedingung auf einer Rechnung steht, tatsächlich das Zahlungsziel ist, was wir meinen. Der Kunde muss ja schließlich nicht alles wissen!

In der Praxis beschert uns der, wie auch anders zu erwarten, von seiner Majestät König Autistiko II. verordnete Unsinn Tag für Tag viele lustige Gespräche:

Kunde: Sagen Sie mal, warum haben Sie unsere Zahlungsbedingung geändert? Wir haben keinerlei Information diesbezüglich bekommen.


Ich: Ja, ich kenne das Problem. Auf Wunsch der Geschäftsführung wurde der Text der Zahlungsbedingung ein wenig modifiziert. Wir meinen aber nach wie vor die alte Kondition.


Kunde: Und warum können Sie das nicht gleich auf die Rechnung schreiben?


Ich: Wie ich schon sagte: Es war ein ausdrücklicher Wunsch der Geschäftsführung. Ich möchte mich für die Unannehmlichkeiten, die Ihnen dadurch entstanden sind, entschuldigen. Ich kann aber ad-hoc leider nichts daran ändern.


Kunde: Das ist schlecht. So kann ich doch nicht meine Buchhaltung machen, wenn Sie nicht das auf die Rechnung schreiben, was wir vereinbart haben. Und außerdem stimmen die Angaben zur Skontofrist und dem Nettoziel irgendwie auch nicht. Wenn ich das unter Berücksichtigung der "alten" Konditionen nachrechne, komme ich wieder auf andere Termine.


Ich: Ja, ich weiss.


Kunde: Kann ich den bitte mit der Geschäftsführung sprechen?


Ich: Sicher, aber ich glaube, ehrlich gesagt, nicht, dass Sie das wirklich wollen.


Kunde: So?


Ich: Na ja, Sie sind nicht der erste Kunde, der damit nicht einverstanden ist. Ich werde aber, Ihr Einverständnis vorausgesetzt, unsere heutiges Gespräch zum Anlass nehmen und erneut auf diese Thematik mit Nachdruck aufmerksam machen.


Kunde: Ja, das wäre nett, wenn auch etwas merkwürdig.


Ich: Kein Problem ... ich könnte Ihnen jetzt noch eine Geschichte erzählen, da würden Sie stumpf vom Hocker fallen ... nein, im ernst: Habe Sie schon mal beim CIA angerufen und ein Dossier Ihres Nachbarn bestellt?



Diese Art von Gesprächen führen eine ganze Reihe von Kollegen gleich mehrfach jeden Tag. Mal schauen, wann wir den Firmennamen bei der Entgegennahme von Anrufen nicht mehr nennen dürfen. Den Briefkasten und das Firmenschild haben wir ja gar nicht erst angebaut ;-)

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Freitag, 23. Juni 2006

Mystery Shopping

Nutzen wir, kennen wir aber nicht. Das liegt daran, dass wir Mystery Shopping auch über die fachliche Zweckentfremdung von Mitarbeitern praktizieren. Das Phänomen der seltsamen Aufgabenverteilung ist bei uns omnipräsent und immer wieder gern genutzt.

Gestern traf es den Bruder von Miami Vice-Detective Tubbs, Herrn Cool-Schnauf. Seine Mission des Tages, gegen 0900 von seiner Majestät König Autistiko II. auf einem Schmierzettel ausgegeben, bestand darin, innerhalb eines Tages in fünf europäischen Ländern ein paar unserer Produkte zu erwerben. Normalerweise gehört das Einkaufen nicht zu den Aufgaben der hochbezahlten Fachkraft. Aber OK, so ist das nun einmal. Schließlich wurde seine Majestät König Autistiko II. schon längst mit einer Merkbefreiung ausgestattet.

Herr Cool-Schnauf besorgte sich also stehenden Fußes einen Satz Flugtickets. Mangels rechtzeitiger Bestellung gab es natürlich nur noch die besonders preiswerten Tickets für die Business Class. Ist zwar nicht zum Schaden des Mitarbeiters, hätte man aber, sofern man sich vielleicht etwas früher entschieden hätte, zu einem Bruchteil des Preises haben können. Am einfachsten wäre es aber natürlich über die Beauftragung einer Agentur für Mystery Shopping gegangen.

Da jedoch die Anwendung selbst simpelster deduktiver Logik seitens seiner Majestät König Autistiko II. unter Androhung verbaler Konditionierung strikt untersagt wurde, besteht keinerlei Hoffnung auf Evolution der prähistorischen Sichtweise. Bei seiner Majestät König Autistiko II. bekommt jeder was er verdient oder eben nicht erwartet. Im Zweifelsfall auch eine fachliche Degradierung auf Zeit.

Summa summarum kriegen wir das Geld schon unter die Massen, im Zweifelsfall frei nach dem Motto "Alles muss raus!". Da muss man halt mal ein wenig kreativ sein. Einfach das Fenster aufmachen und die Ocken rauswerfen, kann schließlich jeder ;-)

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Donnerstag, 15. Juni 2006

Schuldverteilung

Bloß gut, dass es keine interne Revisionsabteilung gibt. Zumindestens keine mit ausreichender Weisungsbefugnis. Selbst der Vorschlag, der internen Revision den Status einer Stabsstelle mit Vorschlagsrecht zu geben, wurde von seiner Majestät König Autistiko II. strikt abgelehnt. Auch gut ist, dass uns unser Geschwätz und insbesondere Tun und Handeln von gestern nicht interessiert. Wir ignorieren auch die Tatsache, dass diese Auffassung jedoch nicht alle Geschäftspartner teilen.

Und so begab es sich, dass uns ein Geschäftspartner mit einer, sagen wir mal, etwas älteren Korrespondenz konfrontierte. Dem Kunden ging es um die Frage, wo denn eine dem damals aktiven Geschäftsführer zugesagte Zahlung geblieben sei. Man selbst könne diese nämlich nicht finden.

Wenngleich der Hinweis auf die Verjährung die Frage prinzipiell beantwortet hätte, wollte man den Kunden jedoch nicht verlieren. Also wurde, zumal der Vertrieb die Angelegenheit trotz wirklich opulenter Aktenlage, wie sich später herausstellte, nicht klären konnte, die interne Revision mit der Klärung des Falls beauftragt.

In dem abschließenden Bericht ist, leider oder erwartungsgemäß, keiner der beteiligten Personen und/oder Abteilungen sonderlich gut weggekommen. Aber der Reihe nach:

Der besagte Kunde erhielt vor einigen Jahren einen Werbekostenzuschuß. Im Gegenzug wurde die exklusive Belieferung für mehrere Jahre vereinbart. Keine zwei Jahre später viel dem Kunden ein, dass man eigentlich noch mal neu über die Preisgestaltung verhandeln könnte. Da hat der Vertrieb dem Kunden noch geholfen, indem man den Werbekostenzuschuß und dessen Bedingungen nicht schriftlich vereinbart hat.

OK, macht nichts. Kann ja mal passieren. Nach längerem Palaver ließ sich seine Majestät König Autistiko II. breitschlagen, und kaufte sich den Umsatz ein zweites Mal. Obwohl man in verschiedenen internen Memos deutlich auf das Problem der fehlenden Vertragsunterlagen aufmerksam machte, sah man sich zum zweiten Mal außer Stande, eine entsprechende Vereinbarung aufzusetzen. Vielleicht lag es daran, dass die Schuldfrage schon damals nicht geklärt werden konnte. Im Zweifelsfall wird die Verantwortung und Zuständigkeit halt herumgereicht, wie die Schale mit den Oblaten zum Gottesdienst: Wenn sie leer ist, dann wird sie einfach elegant entsorgt ;-)

Dem Kunden wurde also ein Scheck ausgestellt und zugesandt. Es kam niemanden seltsam vor, dass der Scheck nicht an die Firma, sondern an den Geschäftsführer gerichtet war.

Als der Scheck dann irgendwann dem Bankkonto belastet wurde, hatte die nächste Abteilung, nämlich das Rechnungswesen, den Schwarzen Peter gezogen. Selbstverständlich wurde die Moschelei vom Vertrieb nicht kommuniziert, so dass das Rechnungswesen keinerlei Ahnung hatte, was man mit der Abbuchung machen sollte. Nachdem man dann die Sache ein Jahr ausgesessen hatte, zog man die Notbremse und versenkte die Zahlung auf einem x-beliebigen Konto - selbstverständlich nicht, ohne sich die Vorsteuer aus dem nicht vorhandenen Beleg zu ziehen.

In den nächsten drei Jahren kehrte dann verhältnismäßige Ruhe in die Angelegenheit ein. Da sich der Kunde jedoch nicht an die Regel "Don't wake up sleeping dogs!" halten konnte, oder besser gesagt wollte, holte uns der Mist wieder ein.

Der Geschäftsführer beim Kunden hatte zwischenzeitlich gewechselt, so dass sich der neue CEO fragte, wann wir denn die zugesagte Zahlung geleistet hätten.

Nach einigen Stunden Recherche stellte sich dann heraus, wann die Zahlung geleistet wurde. Nur zu dumm, dass sich die eingehend vermutete Moschelei in Hinblick auf die persönliche Zahlung an den alten CEO bewahrheitet hat. Der Kunde forderte daher die Zahlung erneut ab. Den ursprünglich vereinbarten Umsatz wurde somit zum dritten Mal bezahlt. Der Deckungsbeitrag ist zeitgleich auf dem Sea Level der Titanic angekommen.

Fazit: Vereinbarungen dokumentieren, 0 EUR. Prinzip Schuldverteilung anwenden, 20.000 EUR. Daraus lernen wie man es nicht macht, unbezahlbar.

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Freitag, 2. Juni 2006

Die Fax-Falle

Die ängstliche Grundeinstellung der Mitarbeiter in unserer Company wird aus einer ganzen Reihe von seltsamen Ansichten seiner Majestät König Autistiko II. gespeist. Zu nennen wäre da sicherlich in erster Linie das Prinzip des Hindu-Tempels sowie das absurde Papiersparen, aber auch die so genannte Fax-Falle, die erst heute morgen wieder erbarmungslos zugeschnappt hat.

Seine Majestät König Autistiko II. hält sich in Ermangelung anderer Hobbys oder sozialer Kontakte fast täglich mindestens 15 Stunden pro Tag im Büro auf. Gegen Abend, wenn die Belegschaft sich langsam nach Hause trollt, streift seine Majestät König Autistiko II. wie ein räudiger Hund durch die Büros auf der Suche nach belastenden Beweismaterial, mittels dem er einzelne Mitarbeiter mal ordentlich durch den Kakao ziehen kann. Und so führt sein Weg (leider) auch regelmäßig an dem einzigen Faxgerät vorbei.

Was passiert dann? Er zottelt sich wahllos eine Mitteilung, die zwischen 1800 und 0700 eingegangen ist, heraus, um sie mit einem Kommentar zu versehen. Die gedankliche Einstellung seiner Majestät König Autistiko II. ist dabei die folgende: Ich Chef, Belegschaft dumm.

Was dabei herauskommt, kann man sich vermutlich vorstellen. Ihm stellt sich grundsätzlich die Frage, wer aus der Company derjenige ist, der den Fehler gemacht hat. Auch dann, wenn offensichtlich ist, dass sich ein Lieferant oder Kunde bereits im ersten Absatz seiner Fax-Mitteilung entschuldigt.

Am nächsten Tag wird der Kollege, für den das Fax bestimmt ist, persönlich begrüßt und mindestens die Hälfte die Mitarbeiter kommt bis 1000 zum kondolieren. Für den betroffenen Kollegen folgen dann mindestens zwei Stunden intensiver Auseinandersetzung gegenüber seiner Majestät König Autistiko II. in schriftlicher und mündlicher Form. Sofern er sein berühmt-berüchtigtes lilafarbenes Kampf-Jacket an hat, sollte man sich jedoch gleich erschießen.

Ergo: Liebe Kunden und Lieferanten, bitte schickt keine Faxe außerhalb der üblichen Geschäftszeiten. Das daraus jeweils resultierende Martyrium kann man nicht mit Geschenken oder Incentives wieder gutmachen. Dazu sind die erlittenen seelischen Grausamkeiten einfach zu groß ... wobei, wenn ich darüber nachdenke, es gibt schon einige Dinge, bei denen ich mir eine seelische Kompensation recht gut vorstellen könnte ;-)

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Donnerstag, 1. Juni 2006

Die Quadratur des Kreises

In den letzten Tagen habe ich mich mit einem Fall beschäftigen dürfen, der, obwohl ich groben Unfug quasi täglich auf dem Tisch habe, alles bislang dagewesene in den Schatten stellt.

Bedauerlicherweise kann ich den konkreten Fall nicht im Detail beschreiben - ich werde die Konstellation daher umschreiben (müssen).

Seine Majestät König Autistiko II. hat einem Kunden zugesagt, ein Darlehen für die Entwicklung eines neuen Produktes zu gewähren. Da auch wir nichts zu verschenken haben, wurde löblicherweise schon im Vorweg der Kreditzusage die Besicherung der Ausleihung besprochen. Wir erhalten das Eigentum respektive den Eigentumsvorbehalt an den für die Entwicklung benötigten Maschinen und Anlagen.

Da auch das Misstrauen bei seiner Majestät König Autistiko II. pathologisch ausgeprägt ist bzw. er in Fragen der sauberen juristischen Abwicklung von Sicherungsübereignungen extrem beratungsresistent ist, hat er seine eigene Methodik entwickelt. In der Praxis sieht das dann wie folgt aus:

  • Wir sagen einem Kunden ein Darlehen zu.

  • Der Kunde bestellt Maschinen und Anlagen.

  • Der Lieferant schickt die Rechnungen für diese Teile an uns. Wir sind dabei Rechnungsempfänger und Zahlungspflichtiger. Seine Majestät König Autistiko II. verspricht sich davon den juristisch einwandfreien und direkten Übergang des Eigentumsvorbehaltes. Das stimmt auch. Eigentlich hat er mit der Bezahlung der Rechnung sogar das Eigentum erworben!

  • Der Kunde soll die von uns aus den Rechnungen des Lieferanten verauslagte Mehrwertsteuer bezahlen. Hoppla, jetzt wird es seltsam: Wie soll der Kunde die Mehrwertsteuer bezahlen, wenn er doch gar keine Rechnungen bekommen hat?

  • Wir stellen unserem Kunden eine Rechnung für die von uns faktisch gekauften Maschinen und Anlagen aus. Seine Majestät König Autistiko II. hat offensichtlich schon beim vorhergehenden Schritt gemerkt, dass der Kunde bislang keinerlei Rechnung hat. Nur zu dumm, dass man damit dem Kunden tatsächlich Maschinen und Anlagen verkauft hat, anstatt ihm ein Kredit zu geben.


Per Saldo haben wir ihm Maschinen und Anlagen verkauft, anstatt einem Kredit zu geben. Juristisch ist der Vertrag somit also von vorn herein Makulatur.

Daneben haben wir mit dem Verkauf der Maschinen und Anlagen betriebswirtschaftlich Kamikaze begangen, da die Umsatzrendite drastisch reduziert wurde: Da der Sinn des Geschäftes nicht aus dem Verkauf von Maschinen und Anlagen bestand, gehört der Warenein- und -verkauf der Sicherheiten gedachten Komponenten gar nicht in die G+V-Rechnung, wo er jetzt aber ist. Damit wurde der gleichgebliebene Gewinn jedoch auf ein viel höheres Warenvolumen verteilt. Und zur Krönung des Ganzen hat sich seine Majestät König Autistiko II. auch noch das Gewährleistungsrisiko ans Knie genagelt.

Fazit: Einen Tag aufgewendet, um die Fakten zusammenzusammeln. Diskussion darüber zwecklos.

Seine Majestät König Autistiko II. besteht unbeirrbar auf der Verwendung des Begriffes Kredit im Vertrag mit dem Kunden. Der Kollege aus dem Resort Contracting beantwortete Nachfragen unisono mit den Worten "Das ist mir Scheißegal. Mein Name taucht in dem Vertragswerk schließlich nicht auf."

Jetzt warte ich darauf, dass bei der Aktion etwas schief geht und seine Majestät König Autistiko II. vor Gericht erklärt bekommt, dass das ganze Vertragswerk geistiger Unfug ist. Die Schuldfrage ist, wie immer, bereits vorab geklärt: Ich bin schuld!

Prima, so macht arbeiten richtig Spaß ... ist schon Wochenende oder Feierabend?

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Donnerstag, 11. Mai 2006

Telefonterror

oder: Outsourcing der Telefonzentrale leicht gemacht

Irgendwie hat man sich mit der Personalplanung mal wieder total zerschossen. Seit letzter Woche ist eine ganze Etage am Nachmittag fast vollständig verwaist. Ich bin gemeinsam mit einer 20 Meter entfernt sitzenden Kollegin am Nachmittag echtem Telefonterror ausgeliefert: Es vergehen kaum fünf Minuten, in denen nicht einer der vielen Apparate klingelt. Na ja, wenigstens besteht keine Gefahr einzuschlafen.

Obwohl ich im Grunde bei kaum mehr als einer Drittel der Anrufe weiterhelfen kann respektive Ansprechpartner bin, kann ich die Telefone nicht einfach so klingeln lassen. Wie ich schon erläuterte, wird das Nichtabheben und somit der Rückfall des Gespräches an die Zentrale dokumentiert und von seiner Majestät König Autistiko II. als Faulheit am Arbeitsplatz ausgelegt. Nur zu dumm, dass mir die gleiche Argumentation droht, wenn ich nichts mehr von meiner eigentlichen Aufgabe erledigen kann, weil ich die outgesourcte Telefonzentrale bin.

Ich hoffe nur, dass ich nicht zwangsweise Östrogene für eine hohe Stimme von seiner Majestät König Autistiko II. verabreicht bekommen. Brrrh ... alleine der Gedanke daran, von seiner Majestät König Autistiko II. gefüttert zu werden, lässt mir einen kalten Schauer den Rücken runterlaufen.

Ich könnte allerdings auch eine Voice-Box an meinem Anschluß installieren:

Guten Tag, Sie sprechen mit der neuen Telefonzentrale der Firma $Name. Leider sind alle Leitungen ... ähm, wir haben eigentlich nur eine ... belegt.

OK, drücken Sie die 1, um zunächst die Musikrichtung der nächsten halben Stunde in unserer Warteschleife auszuwählen, oder drücken Sie die 2, um mit dem monophonen Gedudel innerhalb der nächsten 10 Minuten einen manisch depressiven Gemütszustand zu erreichen. Drücken Sie die 3, um mit Gabi für 3,99 EUR pro Minute zu flirten oder drücken Sie die 4, um sich einfach gehackt zu legen.

Alternativ könnten Sie auch eine E-Mail oder ein Fax schreiben. Um die Liste der E-Mail-Adressen zu erhalten, senden Sie ein Fax an 0190/0815 für 1,99 EUR pro Seite.


Die I-Tüpfelchen sind dann Anrufer, die außer Thai oder sonstigen asiatischen/orientalische Sprachen nur Broken-German (glauben zu) sprechen. Da sich meine Fremdsprachenkenntnisse lediglich auf Englisch, Französisch, Latein und ein wenig Spanisch sowie einige slavische Sprachen beschränken, bin ich zunächst einmal eine Viertelstunde damit beschäftigt, die Wortfetzen zu Wörtern zusammenzusetzen, einen semantischen Kontext herzustellen und den Grund des eigentlichen Anrufs herauszufinden.

Ansonsten ist Omnipräsenz eine feine Sache. Das gibt einem das Gefühl, echt gebraucht zu werden. Nein, wirklich. Wenn man keine Freunde hat, gibt es jede Menge Gelegenheiten, um neue Kontakte zu knüpfen.


PS: Man, was bin ich froh, dass ein Sprachtest zukünftig bei der Einbürgerung in Deutschland obligatorisch wird ;-)

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Donnerstag, 23. März 2006

Planlos in Seattle

Es gibt bestimmte Angelegenheiten, den kann man schon beim ersten Auftauchen ansehen, dass sie ein Garant für jede Menge Ärger sind. Da bedarf es noch nicht einmal einem Gedanken an den Kontakt mit seiner Majestät König Autistiko II., um ein subkutan angespanntes Verhältnis zu dem Thema zu entwickeln.

So ein Highlight ist das Thema Ausgangsrechnungen. Nachdem das Thema an sich vor einigen Wochen auftauchte, war das Chaos eigentlich schon vorhersehbar. Anfang diesen Monats liefen wir uns dann schon einmal warm und gestern kam es dann zum Showdown: Nachdem es zu einer signifikanten Häufung, nur im ersten Moment, seltsamer Beschwerden zum Thema, wann eine Rechnung ausgestellt wurde, welche Zahlungsbedingung sie hat und wann sie somit fällig ist, kam, ist irgend jemanden schließlich aufgefallen, dass es augenscheinlich eine Verwechslung bei den Angaben zum Liefer- und Rechnungsdatum gab.

Wichtig wäre in diesem Zusammenhang noch zu erwähnen, dass zwischen Lieferung und Fakturierung typischerweise eine gewisse Anzahl Wochen vergeht.

Das Ergebnis war dann wie folgt: Rechnung verschickt und die Mahnung im gleichem Umschlag beigelegt.

Aus ökonomischen Gesichtspunkten war das natürlich sehr clever: Wir haben sowohl einen zweiten Briefumschlag als auch einmal Porto gespart. Mittlerweile habe ich meine Denkweise mit dem Frequenzspektrum der Gehirnwellen seiner Majestät König Autistiko II. synchronisiert und erkenne das dahinterstehende Sujet schon wesentlich schneller.

Besonders heikel an der Angelegenheit ist jedoch, dass das Problem schon vor Monaten bekannt war, aber seine Majestät König Autistiko II. jegliche Meinungsäußerung hierzu untersagt hat. Es wurde also einfach unter den Teppich gekehrt. Wir merken uns aber: Das funktioniert bis zu einem bestimmten Grad. Und zwar genau so lange, bis der unter den Teppich gekehrte Kram so voluminös wird, dass der Stuhl, der auf ihm steht, umkippt.

Na ja, wo Licht ist, ist auch Schatten, so dass die Überlegung leider nicht einfach mit der Kalkulation des Sparpotentials beendet werden konnte. Wir haben, auch weil sich das Problem aufgrund der Tatsache, dass eine Tausend Belege betroffen sind, zu einer mittleren Katastrophe entwickelt hat, beschlossen, die bislang falsch ausgestellten Belege wieder einzusammeln, zu stornieren und erneut auszustellen. Als Beitrag zum Thema Arbeitsplatzsicherung ist diese Aktion sicherlich unschlagbar.

Nach Abschluss der Rückrufaktion werden wir dann im Kreise der Belegschafts-APO die Schuldfrage in Abhängigkeit der Dicke des Fells demokratisch klären.

Übrigens: Der nächste Knaller im Zusammenhang mit den Rechnungen ist schon im Anmarsch. Ich sehe seine ersten Vorboten bereits am Horizont.

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Samstag, 11. März 2006

Formel 1-Tag

oder: Das Rennen wird an der Ziellinie entschieden und manchmal auch erst später

Vor einige Zeit berichtete ich schon einmal von unserer seltsamen Auffassung zur Frage, was so alles auf einer Ausgangsrechnung zu stehen hat und was nicht wirklich optimal ist.

Da die Diskussionsphase zu diesem Thema von seiner Majestät König Autistiko II. auf 0 Minuten verkürzt wurde, war das drohende Chaos eigentlich für jeden vorhersehbar.

Nun, gestern war es dann soweit: Die Telefone standen nicht mehr still: Dutzende Kunden fragten ebenso viele Kollegen, ob wir noch alle Latten am Zaun hätten - mit solchen Rechnungsbelegen könne niemand etwas anfangen. Da fehlen elementare Angaben zu beispielsweise Bestellpositionen und Rahmenverträgen, und überhaupt seien die Belege hinsichtlich Lesbarkeit und Übersichtlichkeit eine ziemliche Zumutung. Das Beste daran ist aber die Tatsache, dass die Zahlungsbedingung zu einem der am besten gehüteten Geheimnisse avanciert ist: Dem Begriff Zahlungsbedingung wurde eine neue etymologische Definition auf ganz und gar nicht metaphorische Art und Weise zugewiesen: Du darfst zahlen, wenn du errätst, wann und wie viel.

Ja liebe Kunden, uns brennt der Helm - und zwar lichterloh.

Irgendwie erschien die Situation einigen Kollegen auch recht ominös, so dass man kurzerhand die Erstellung weiterer Rechnungen einstellte und der Hektik-Faktor auf das Niveau der Alarmstufe Rot wechselte: Im Tempo eines Boxenstops bei der Formel 1 wurde das Problem analysiert und nach möglichen Lösungen gefahndet. Man hatte glatt den Eindruck, das Rennwochenende der Formel 1 in Bahrain wurde bei uns im Büro vorgezogen oder zumindestens geprobt.

Nachdem man nach zwei Tagen endlich eine Lösung definiert hatte, kam die alles entscheidende Frage: Und wer genehmigt das neue Layout? Aus der anfänglich beschriebenen Hektik wurde innerhalb von Bruchteilen einer Sekunde kollektive Apathie. Nach Minuten absoluter Stille, ich hatte schon den Eindruck in einer Abtei der Trappisten zu sein, erwachte ein Kollege aus seiner Kontemplationsphase und schlug vor, es einfach so zu machen. Schlagartig konnte man das Erschlaffen von einem halben Dutzend Gesichtsmuskeln bei den anwesenden Kollegen beobachten, als wollten sie sagen: Danke, das du die Schuld auf dich nimmst. The Race must go on …

Huiii - was war ich froh, dass da mein Name nicht aufgeführt wurde. Auch wenn ich es dem Kollegen hoch anrechne, so sollte es durchaus verständlich sein, dass jeder Mitarbeiter peinlich darauf bedacht ist, die Anzahl potentieller Feindberührungen mit seiner Majestät König Autistiko II. auf ein absolutes Mindestmass zu reduzieren.

Irgendwie glaube ich jedoch, dass das Thema damit noch lange nicht abgeschlossen ist. Ich stelle mich schon einmal darauf ein, von seiner Majestät König Autistiko II. eine Vorladung zum Auspeitschen und Pfählen oder verschärfter Fronarbeit zu erhalten.

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