Die Quadratur des Kreises
In den letzten Tagen habe ich mich mit einem Fall beschäftigen dürfen, der, obwohl ich groben Unfug quasi täglich auf dem Tisch habe, alles bislang dagewesene in den Schatten stellt.
Bedauerlicherweise kann ich den konkreten Fall nicht im Detail beschreiben - ich werde die Konstellation daher umschreiben (müssen).
Seine Majestät König Autistiko II. hat einem Kunden zugesagt, ein Darlehen für die Entwicklung eines neuen Produktes zu gewähren. Da auch wir nichts zu verschenken haben, wurde löblicherweise schon im Vorweg der Kreditzusage die Besicherung der Ausleihung besprochen. Wir erhalten das Eigentum respektive den Eigentumsvorbehalt an den für die Entwicklung benötigten Maschinen und Anlagen.
Da auch das Misstrauen bei seiner Majestät König Autistiko II. pathologisch ausgeprägt ist bzw. er in Fragen der sauberen juristischen Abwicklung von Sicherungsübereignungen extrem beratungsresistent ist, hat er seine eigene Methodik entwickelt. In der Praxis sieht das dann wie folgt aus:
- Wir sagen einem Kunden ein Darlehen zu.
- Der Kunde bestellt Maschinen und Anlagen.
- Der Lieferant schickt die Rechnungen für diese Teile an uns. Wir sind dabei Rechnungsempfänger und Zahlungspflichtiger. Seine Majestät König Autistiko II. verspricht sich davon den juristisch einwandfreien und direkten Übergang des Eigentumsvorbehaltes. Das stimmt auch. Eigentlich hat er mit der Bezahlung der Rechnung sogar das Eigentum erworben!
- Der Kunde soll die von uns aus den Rechnungen des Lieferanten verauslagte Mehrwertsteuer bezahlen. Hoppla, jetzt wird es seltsam: Wie soll der Kunde die Mehrwertsteuer bezahlen, wenn er doch gar keine Rechnungen bekommen hat?
- Wir stellen unserem Kunden eine Rechnung für die von uns faktisch gekauften Maschinen und Anlagen aus. Seine Majestät König Autistiko II. hat offensichtlich schon beim vorhergehenden Schritt gemerkt, dass der Kunde bislang keinerlei Rechnung hat. Nur zu dumm, dass man damit dem Kunden tatsächlich Maschinen und Anlagen verkauft hat, anstatt ihm ein Kredit zu geben.
Per Saldo haben wir ihm Maschinen und Anlagen verkauft, anstatt einem Kredit zu geben. Juristisch ist der Vertrag somit also von vorn herein Makulatur.
Daneben haben wir mit dem Verkauf der Maschinen und Anlagen betriebswirtschaftlich Kamikaze begangen, da die Umsatzrendite drastisch reduziert wurde: Da der Sinn des Geschäftes nicht aus dem Verkauf von Maschinen und Anlagen bestand, gehört der Warenein- und -verkauf der Sicherheiten gedachten Komponenten gar nicht in die G+V-Rechnung, wo er jetzt aber ist. Damit wurde der gleichgebliebene Gewinn jedoch auf ein viel höheres Warenvolumen verteilt. Und zur Krönung des Ganzen hat sich seine Majestät König Autistiko II. auch noch das Gewährleistungsrisiko ans Knie genagelt.
Fazit: Einen Tag aufgewendet, um die Fakten zusammenzusammeln. Diskussion darüber zwecklos.
Seine Majestät König Autistiko II. besteht unbeirrbar auf der Verwendung des Begriffes Kredit im Vertrag mit dem Kunden. Der Kollege aus dem Resort Contracting beantwortete Nachfragen unisono mit den Worten "Das ist mir Scheißegal. Mein Name taucht in dem Vertragswerk schließlich nicht auf."
Jetzt warte ich darauf, dass bei der Aktion etwas schief geht und seine Majestät König Autistiko II. vor Gericht erklärt bekommt, dass das ganze Vertragswerk geistiger Unfug ist. Die Schuldfrage ist, wie immer, bereits vorab geklärt: Ich bin schuld!
Prima, so macht arbeiten richtig Spaß ... ist schon Wochenende oder Feierabend?
Labels: Kunden, Lex specialis
1 Kommentare:
hrhrhr, nix gegen dich, aber ich hoffe inständig, dass etwas schief geht! :D
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