Vor einigen Tagen habe ich versprochen über mein Arbeitszeugnis von seiner Majestät König Autistiko II. zu berichten. Hier nun ein kleiner Abriss:
Obwohl ich seiner Majestät König Autistiko II. eine detaillierte Beschreibung meiner Tätigkeit und verrichteten Frondienste überlassen habe, wurde nur sehr vage angedeutet, was ich während der selbst gewählten Zwangsarbeit gemacht habe. In etwa schrieb er dann "... er war zunächst als Putzfrau und anschließend als Raumkosmetikerin tätig ...". Nun, das mag zutreffend sein, aber nur weil ein Facility-Manager auch mal Wasser auf dem Boden aufwischt heißt das noch lange nicht, das ist seine Hauptaufgabe gewesen.
Mit vielen Worten beschrieb seine Majestät König Autistiko II. die Tatsache, dass ich meinen Job mit viel Engagement erledigt habe. Dumm nur, dass er nichts darüber verlauten ließ, ob es zufriedenstellend war respektive zum Ergebnis geführt hat. OK, zum Ergebnis hat es in den meisten Fällen nicht geführt. Das lag jedoch ausschließlich an der Unfähigkeit seiner Majestät König Autistiko II. zu definieren, was man denn will - da hoffe ich mal, dass er mir seine pathologische Scheu vor Entscheidungen nicht anlasten will.
Als rührend empfand ich Aussagen wie "$Name war ehrlich" oder "$Name war nett zu den Mitarbeitern" - na wenn das so ist, dann bin ich ja beruhigt ;-)
Auch wenn es nicht um den literarischen Aspekt bei einem Arbeitszeugnis geht, so muss ich doch bemerken, dass die Wortwahl, der Satzaufbau und die wiederholten Stilbrüche eher dem Intellekt eines
Fünftklässlers denn eines gestandenen Geschäftsmanns entspricht.
Spätestens jedoch durch das Verwenden eines neutralen Briefbogens sowie dem Fehlen jeglicher Wertung wurde das Thema "Qualifiziertes Arbeitszeugnis" vollkommen verfehlt. Im Grunde habe ich also eine Art Anwesenheitsbescheinigung und Tätigkeitsbeschreibung erhalten.
Prima, das habe ich, wenn ich ganz ehrlich sein soll, auch nicht anders erwartet. Hiermit ist somit die zweite Runde eröffnet - ich werde seiner Majestät König Autistiko II. vor dem Arbeitsgericht zunächst einmal erklären lassen, wie ein qualifiziertes Arbeitszeugnis auszusehen hat. Seltsam ist das zwar schon, zumal ihm genau das bereits mehr als ein Dutzend anderer ausgeschiedener Mitarbeiter in den letzten zwei Jahren auf gleiche Art und Weise kostenpflichtig erläutert haben, aber eben durchaus im Bereich der Normalität.
PS: Einige Freunde und ehemaligen Kollegen merkten an, ich solle doch einfach einen fertigen Entwurf des Arbeitszeugnisses vorlegen und auf buchstabengetreuer Übernahme bestehen. Ganz so einfach ist das meines Erachtens aber nicht: Da ich kein Experte für Arbeitszeugnisse bin, ist die Wahrscheinlichkeit, dass ein brauchbares Arbeitszeugnis rauskommt, vermutlich eher gering. Und außerdem kann der obstinate Sack auch mal was tun ;-)Labels: Personal