Urlaub
Ich war, wie ich vor einigen Tagen schon schrieb, eigentlich der Meinung alle spannenden Themen im Reich seiner Majestät König Autistiko II. abgehandelt zu haben. Mir hat eindeutig der zwischenkollegiale Austausch gefehlt ;-)
Und so widme ich mich heute mal dem Thema Urlaub. Urlaub ist ein von seiner Majestät König Autistiko II. nur äußerst unwillig geduldetest Privileg der Lohnknechte. Daher wurde die Anzahl der Urlaubstage auch seit 1958 nicht mehr den Gegebenheiten angepasst. Ausnahmen, typischerweise verhandlungsbedingt, sind jedoch anzutreffen. Seltsamerweise empfindet kaum einer der Kollegen die an Japan erinnernde Anzahl der Urlaubstage als Ärgernis. Wahrscheinlich auch ein Grund, warum seine Majestät König Autistiko II. einen Betriebrat wie der Teufel das Weihwasser scheut ;-)
Die sternförmig um seine Majestät König Autistiko II. orientierte Hackordnung sorgt zwangsläufig dafür, dass sich viele Kollegen ihren Urlaubsantrag - das Formular ist selbstverständlich ein von Kollegen im Untergrund entwickeltes Formular - direkt von seiner Majestät König Autistiko II. abzeichnen lassen müssen. Und nun wird es spannend: Geschätzte 8 von 10 Urlaubsanträgen verschwinden auf dem Bermuda-Schreibtisch seiner Majestät König Autistiko II. ohne jeglichen Kommentar. In ihrer Verzweiflung schicken die Kollegen dann häufig einen zweiten oder dritten Antrag, die jedoch mit gleicher Quote von der Dickfälligkeitssingularität seiner Majestät König Autistiko II. kommentarlos aufgesogen werden.
Für die Kollegen stellt sich damit ein recht seltsames Problem: Gilt der Urlaub mangels Ablehnung als genehmigt oder ist er solange, wie er nicht explizit genehmigt wurde, nicht genehmigt?
Längerfristige Urlaubsplanung, insbesondere mit schulpflichtigen Kindern, ist somit faktisch nicht möglich. Wenn man dann doch mal abwesend ist, kann man sich gar nicht richtig entspannen, weil man ein latent wackelndes Damoklesschwert über einem im Augenwinkel sieht. Also Urlaub machen ist stets mit einem gewissen Kündigungsrisiko behaftet. Toll, nicht?
Oder mathematisch ausgedrückt: Das Verhältnis seiner Majestät König Autistiko II. zum Thema Urlaub entspricht der Komplexitätsklasse NP - es ist sich aller Wahrscheinlichkeit nicht lösen.
Apropos Urlaub: Der Vollständigkeit halber müssen wir uns an dieser Stelle aber noch mal kurz mit dem Thema Bildungsurlaub beschäftigen. Bildungsurlaub gibt es selbstverständlich grundsätzlich nicht - egal von wem beantragt und für welche Weiterbildung auch immer. Im glaube das dient einzig der Aufrechterhaltung des 3. Leitsatzes seiner Majestät König Autistiko II.: "Meine Mitarbeiter sind dumm und faul."
Labels: Personal
3 Kommentare:
das mit NP stimmt aber so nicht ganz.
siehe wikipedia dazu:
http://de.wikipedia.org/wiki/NP_(Komplexitätsklasse)
2 Zitate:
"Viele Probleme, die in der Komplexitätsklasse NP liegen, insbesondere die NP-vollständigen, lassen sich vermutlich nicht effizient lösen."
"Gelegentlich wird NP irrtümlich als die Klasse der nicht in Polynomialzeit lösbaren Probleme bezeichnet. Dies ist jedoch falsch. NP definiert ausschließlich eine obere Schranke für die Komplexität der enthaltenen Probleme."
Tolles Blog sonst, aber da muss ich einfach mal klugscheissen :)
(insbesondere als Informatikstudent, der über so etwas Klausuren schreiben muss etc ;) )
"Für die Kollegen stellt sich damit ein recht seltsames Problem: Gilt der Urlaub mangels Ablehnung als genehmigt oder ist er solange, wie er nicht explizit genehmigt wurde, nicht genehmigt?"
Ich bin zwar kein Experte, aber soweit ich das verstanden habe sagt das Betriebsverfassungsgesetz, dass der Mitarbeiter ein Recht auf Urlaub hat, diesen anmelden muß und der Arbeitgeber dem nur mit einem berechtigten Grund ablehnen darf. D. h. wenn seine Eminenz es versäumt dem Urlaubsantrag zu widersprechen geht man in Urlaub. Und wenn er widerspricht sollten seine Gründe gut und vom BVG gedeckt sein.
Insofern liegt hier überhaupt kein Entscheidungsproblem vor.
Gruß
Thomas
für den bildungsurlaub gibt es eine rechtliche grundlage. ende der diskussion.
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