Flexibilität
oder: Über die Interpretationsfähigkeit von Gesetzgebung
Ein Wort, über dessen wahre Bedeutung im Reich seiner Majestät König Autistiko II. große Uneinigkeit herrscht.
Seine Majestät König Autistiko II. hat bekanntlich eine eigene Vorstellung von der Auslegung geltender Gesetze. Das kann eine ganze Reihe von Richter im Gerichtsbezirk, der für seine Majestät König Autistiko II. zuständig ist, bestätigen. Daneben verdankt auch ein Heer von Anwälten und Personen, die glauben Anwalt zu sein, nur weil man letzte Nacht auf dem HGB geschlafen hat, seiner Majestät König Autistiko II. die eigene Existenz.
Daraus ergeben sich Woche für Woche die seltsamsten Konstellationen. Das Highlight dieser Woche kommt aus dem Bereich Kaufvertrag. Ich will an dieser Stelle gar nicht so sehr viele Details eingehen, sondern nur die Quintessenz betrachten: Seine Majestät König Autistiko II. ist, durchaus nachvollziehbar, sehr stark darauf bedacht, Verträge juristisch einwandfrei zu gestalten. D.h., wenn er eine Maschine kauft, dann ist es ihm sehr wichtig, dass er sowohl den Besitz als auch das Eigentum erwirbt.
In der Praxis sieht das dann in etwa so aus: Seine Majestät König Autistiko II. kauft recht häufig Maschinen von anderen Unternehmen. Der Verkäufer hat die Maschine über eine Bank finanziert. Als Sicherheit hat er die Maschine der Bank im Rahmen einer Sicherungsübereignung hinterlegt. Der Verkäufer ist also nur Besitzer der Maschine und die Bank ist Eigentümer.
Mal unabhängig von der Tatsache, dass sich alle Vertragspartner über den Verkauf der Maschine prinzipiell einig sind, so kann der Besitzer der Maschine diese ohne schriftliche Einwilligung des Eigentümers, nämlich der Bank, gar nicht an einen Dritten verkaufen. Ein juristisch gutgläubiger Erwerb, der unabdingbar ist, für den ordnungsmäßigen Eigentumserwerb, ist also gar nicht gegeben.
Im Rahmen eines Meetings wurde seine Majestät König Autistiko II. auf die bestehende Problematik angesprochen. Gleichzeitig wurde ihm ein Lösungsvorschlag unterbreitet, der weder einfacher noch komplizierter ist, als die bisherige Variante. Der Ausgang der Diskussion war absehbar: Die Anwälte und ich spinnen und würden nur die Unwahrheit verbreiten. Und außerdem möge man doch bitte ein klein wenig mehr Flexibilität bei der Auslegung von Gesetzen mitbringen. Wenn seine Majestät König Autistiko II. eine Rechnung vom Verkäufer (Besitzer) erhält, dann ist das schon OK so. Daran ändert auch nichts die Tatsache, dass man direkt an den Bank (Eigentümer) zahlt. Es handelt sich dabei um den Verkürzten Eigentumsvorbehalt seiner Majestät König Autistiko II., verankert in der individuellen Auslegung der Gesetzgebung durch ihn selbst.
Hm … schon spannend, das juristische Repetitorium seiner Majestät König Autistiko II. - da können selbst erfahrene Fachanwälte noch etwas zum Thema Verbesserung der Glaubwürdigkeit absurden juristischen Gefasels lernen. Und das Beste daran: Es ist gratis!
Labels: Lex specialis
1 Kommentare:
...aber auch umsonst!!! ;)
der Elektronikladenblogger
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