Freitag, 24. März 2006

Brutto und Netto

Der Unterschied zwischen dem Netto- und Bruttobetrag einer Rechnung sowie die dahinterstehende Intension wird Schülern schon auf der Höheren Handelsschule oder kaufmännischen Auszubildenden bereits im ersten Lehrjahr beigebracht. Ich will das aber an dieser Stelle noch einmal kurz erläutern:

Unternehmen sind i.d.R. zum steuerlichen Abzug der Vorsteuer, wie die Mehrwertsteuer auf Eingangsrechnungen auch bezeichnet wird, berechtigt. Daher wird der Rechnungsbetrag in einen Waren- und/oder Dienstleistungswert = Nettobetrag und einen Gesamtbetrag (Nettobetrag zuzüglich Mehrwertsteuer) = Bruttobetrag unterteilt.

Der Warenempfänger bzw. Empfänger der Dienstleistung darf, sofern er ein Unternehmen ist, die enthaltene Vorsteuer (Mehrwertsteuer) absetzen. D.h. er bekommt sie vom Finanzamt wieder zurück, nachdem er sie im Rahmen des Ausgleiches der Rechnung bezahlt hat. Es ist also ein durchlaufender Posten.

Der Verkäufer bzw. Erbringer der Dienstleistung muss, sofern er ein Unternehmen ist, die berechnete Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer auf Ausgangsrechnungen) an das Finanzamt abführen. Da er die berechnete Umsatzsteuer jedoch im Rahmen des Ausgleichs der Rechnung von seinem Kunden zurückbekommt, handelt es sich auch bei dem Verkäufer um einen durchlaufenden Posten.

Meldet der Verkäufer die berechnete und erhaltene Umsatzsteuer nicht dem Finanzamt, dann erfüllt das den Straftatbestand der Steuerhinterziehung. Wenn der Rechnungsempfänger die berechnete Vorsteuer nicht vom Finanzamt zurückfordert, dann freut sich Vater Staat.

Bei Privatpersonen sieht es jedoch anders aus: Diese sind weder Vorsteuerabzugsberechtigt noch dürfen sie Umsatzsteuer berechnen. Wenn Sie bei eBay Ihre ausgelatschten Schuhe verkaufen, dann ist das immer ohne Mehrwertsteuer. Selbst wenn Sie bei einem Profiseller kaufen und der Ihnen eine Rechnung mit Mehrwertsteuer schickt, dann haben Sie keine Chance, die Mehrwertsteuer, wie Unternehmen, zurückzubekommen. Sorry, aber so läuft die gigantische Umverteilungsmaschine Mehrwertsteuer nun einmal ;-)


Das Prinzip ist stark vereinfacht dargestellt. Ich bin kein Steuerberater und empfehle in jedem Fall die Konsultation eines solchen bei detaillierten Fragen.


Nun zur eigentliche Anekdote: Seine Majestät König Autistiko II. will einen seiner Pkws als Privatperson verkaufen. Er macht das, weil er als Privatperson so der gesetzlichen Gewährleistungsverpflichtung entgeht.

Er beauftragte unseren Brad Pitt mit dem Verkauf, sagte ihm aber nicht, dass er dieses Mal ausnahmsweise als Privatperson auftreten wollte. Der Zusammenprall war also so vorhersehbar wie das Ende der Titanic im Film.

Unser Brad Pitt bemühte sich in den nächsten Tagen um ein gutes Angebot für die Möhre. Ein Auto-Händler war schließlich bereit, ein Angebot abzugeben. Der Betrag war, weil sich ja zwei Unternehmen unterhalten haben, selbstverständlich netto, also ohne Mehrwertsteuer. Die folgende Unterhaltung zwischen seiner Majestät König Autistiko II. und unserem Brad Pitt verlief dann wie folgt:


Brad Pitt: Der Auto-Verkäufer hat 5.000 EUR netto geboten, also 5.800 EUR brutto.


König Autistiko II.: Nein, Herr Pitt, so geht das nicht. Da müssen Sie auch mal nachdenken.


Brad Pitt: Nun, eure Majestät König Autistiko II., das habe ich. Das Angebot liegt gut 500 EUR über dem Händler-Einkaufspreis.


König Autistiko II.: Nein, Herr Pitt, Sie verstehen mich nicht.


Brad Pitt: In der Tat. Erwarten Sie einen höheren Erlös für das Fahrzeug?


König Autistiko II.: Nein, Herr Pitt, ich kann mit Ihnen keine Unterhaltung führen. Geben Sie mir mal die Nummer des Auto-Verkäufers - und bleiben Sie hier!


Brad Pitt: (Gib ihm die Nummer) ... Bitteschön.


König Autistiko II.: (Ruft den Auto-Verkäufer an) ... Ähm, ja, König Autistiko II. hier. Ich rufe wegen dem $Automarke an. (selbstgefälliges Grinsen während der nächsten 30 Sekunden).


Auto-Verkäufer: Hallo, hallo, sind Sie noch dran?


König Autistiko II.: Ja, natürlich!


Auto-Verkäufer: OK - ich dachte schon, die Verbindung wäre abgebrochen, weil ich nichts mehr gehört habe.


König Autistiko II.: Ja, ja ... (selbstgefälliges Grinsen während der nächsten 30 Sekunden) ... nun sagen Sie mir doch mal einen vernüftigen Preis.


Auto-Verkäufer: Gerne, ich sagte Herrn Pitt bereits, dass 5.000 EUR bereits über 500 EUR über meinem Händler-Einkaufspreis ist. Ich erachte das Angebot als fair. Mehr kann ich Ihnen dafür nicht geben.


König Autistiko II.: Ähm ... ja, nein. Das verstehe ich nicht. Sie sagten doch vorher 5.800 EUR.


Auto-Verkäufer: Ja, brutto.


König Autistiko II.: Ähm ... ja, nein, ich meine was denn nun? 5.000 EUR oder 5.800 EUR?


Auto-Verkäufer: Ja, wie ich schon sagte: 5.000 EUR netto bzw. 5.800 EUR einschließlich Mehrwertsteuer. Ich habe mein Angebot gegenüber meiner Kalkulation zum Einkaufspreis erhöht, weil ich mir ja die Mehrwertsteuer wieder ziehen kann.


König Autistiko II.: OK, das Angebot nehme ich an - 5.800 EUR.


Auto-Verkäufer: Ja, vielen Dank.


König Autistiko II.: (legt prompt den Hörer auf) ... Also mein lieber Herr Pitt: So wird das gemacht! ... (selbstgefälliges Grinsen während der nächsten 30 Sekunden) ... Schreiben Sie ihm eine Rechnung über 5.800 EUR. Zuzüglich Mehrwertsteuer!


Brad Pitt: Entschuldigung, Sie haben aber gerade 5.800 EUR brutto, also einschließlich Mehrwertsteuer vereinbart.


König Autistiko II.: Also Herr Pitt! Ich werde ja wohl noch wissen, was ich vereinbart habe. Schreiben Sie ihm eine Rechnung über 5.800 EUR plus Mehrwertsteuer! So, ich habe keine Zeit mehr ... Achso: Sie müssen die Rechnung in meinem Namen, also nicht im Namen der Firma. Es ist ein Privatwagen.


Brad Pitt: Tja, das geht dann wiederum nur ohne Mehrwertsteuer.


König Autistiko II.: Herr Pitt, nun hören Sie auf, mich zu belehren! Machen Sie das so!


Brad Pitt: (Schüttelt den Kopf, überlegt kurz, ob er was sagen sollte, und geht dann kommentarlos) ...



Das von seiner Majestät König Autistiko II. zur Schau gestellte Maß an Arroganz war wieder einmal derart beeindruckend, dass selbst die Peanuts-Aktion von Hilmar Kopper nicht mehr erwähnenswert erscheint. Ohne sonderlich ausgeprägte psychoanalytische Beobachtungsgabe waren die narzißstischen Charakterzüge mehr als deutlich erkennbar.

Während der nächsten vier Stunden beratschlagten dann drei Kollegen gemeinsam mit dem Steuerberater die Frage, wie nun eigentlich die Rechnung aussehen soll und insbesondere wie man 5.800 EUR als Rechnungsbetrag hinbekommt. Das Ergebnis war ernüchternd, wohl aber vorhersehbar: mehr als 5.000 EUR geht nicht.

Offen blieb die Frage, wer seiner Majestät König Autistiko II. die Nachricht überbringen darf.


Fazit: Den Unterschied zwischen brutto und netto nicht kennen, 800 EUR. Den eigenen Willen durchsetzen wollen, 1.500 EUR. Unterhaltungswert des Story, unbezahlbar.

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5 Kommentare:

Am/um Freitag, März 24, 2006 6:38:00 PM , Blogger emily meinte...

da bin ich aber froh, dass ich nichts mit verkauf, einkauf, rechnungswesen und dergleichen zu tun habe. und auch nicht mit seiner majestät könig autistiko II. bei dem muss man doch irgendwann zum mörder werden!

 
Am/um Sonntag, März 26, 2006 3:11:00 PM , Anonymous Anonym meinte...

Ich kann und will sowas nicht glauben... bei soviel offenkundiger dummheit muss einem doch irgendwann mal der kragen platzen, und es muss laut aus einem heraus schreien "Chääääf, sie sind zu D-U-M-M für den scheiss!!!". Ich kanns echt nicht fassen ...
sehr netter blogg im übrigen, lese ich imme sehr gerne, obwohl ich sonst so gut wie gar keine bloggs lese. weiter so und weiterhin viel durchhaltevermögen bei den künftigen prüfungen die der ob noch so breit hält.

 
Am/um Montag, März 27, 2006 7:44:00 PM , Anonymous Anonym meinte...

Kannst ja mal folgendes zur Erbauung an Euren Herrn und Meister weiterleiten. Stammt aus einem KFZ-Kaufvertrag.

"Der [...] Ausschluss der Sachmängelhaftung (früher: Gewährleistungsausschluss) kann ein Unternehmer nicht wirksam ausschließen. Als Unternehmer gelten selbstverständlich Autohändler. Darüber hinaus ist nach dem Gesetz aber auch derjenige Unternehmer, der sein Geschäftsfahrzeug verkauft, also beispielsweise das Firmenfahrzeug des Handwerksmeister, des Arztes oder des Anwalts. In diesen Fällen ist ein Ausschluss der Sachmängelhaftung nicht möglich, die Haftung für Mängel, die erst nach dem Kauf zutage treten, beträgt für diesen Personenkreis mindestens 1 Jahr."

Quelle: http://www.autoundverkehr.de/kaufvertrag.php

 
Am/um Donnerstag, April 20, 2006 8:31:00 PM , Blogger The Renitenz meinte...

So, hier noch einmal ein paar Goodies zum Thema (es gab erhebliche Suchanfragen zu dieser Thematik):

a) Von Brutto nach Netto umrechnen
100 x Brutto / (100 + MwSt.-Satz)
oder als Excel-Formel
=100*[Bruttobetrag]/(100+[MwSt.-Satz])


b) Von Netto nach Brutto umrechnen
(100 + MwSt.-Satz) x Netto / 100
oder als Excel-Formel
=(100+[MwSt.-Satz])*[Nettobetrag]/100


c) MwSt.-Satz ermitteln
((Brutto/Netto)*100)-100
oder als Excel-Formel
=(([Bruttobetrag]/[Nettobetrag])*100)-100


Die Ausdrücke [Bruttobetrag], [Nettobetrag] und [MwSt.-Satz] sind entweder durch die konkreten Zahlenwerte oder aber Tabellenbezüge zu ersetzen.

HTH

 
Am/um Sonntag, Februar 04, 2007 1:26:00 AM , Anonymous Anonym meinte...

Einfacher istevtl.:
Netto = Brutto / 1+(MWSt/100)
z.B. 19% Netto = Brutto / 1.19

Abdersrum ähnlich nur mit Multiplikation:
Brutto= Netto * 1+(MWSt/100)
z.B. 19% Brutto = Netto * 1.19

HTH too
Opi

 

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