Lex mirus
oder: Wer hat eigentlich die blöden Gesetze gemacht
Über skurrile Rechtsstreitigkeiten seiner Majestät König Autistiko II. könnte ich vermutlich ein ganzes Blog füllen. Aus Rücksichtnahme auf seine Persönlichkeitsrechte und meine Anonymität verzichte ich jedoch darauf, zumal viele dieser gerichtlichen Auseinandersetzungen sehr speziell sind und ohne eine ergänzende Erläuterung zum Kontext nicht verständlich wären. Aber hin und wieder ergibt sich mal ein Schätzchen, welches man erzählen kann :-)
An einem Grundstück seiner Majestät König Autistiko II. verläuft ein Abwasserkanal. Mittendrin gibt es auch eine unterirdische Pumpstation, die in etwa zur Hälfte auf das besagte Grundstück reicht. Selbstverständlich ist diese Pumpstation schon seit Ewigkeiten dort, so dass sie im Grundbuch als öffentliche Last korrekt vermerkt ist. Daraus resultiert für den Eigentümer des Grundstücks logischerweise auch die Verpflichtung, den Zugang zu gewährleisten. In der Praxis sieht das bei seiner Majestät König Autistiko II. jedoch ein klein wenig anders aus: Zurzeit hat er keine Lust, der kommunalen Einrichtung den Zugang für die Umsetzung einer winzigen baulichen Maßnahme zu gewähren.
Das fand der Bautrupp gar nicht witzig, zumal man nach tagelangen Diskussionen sowie für nichts und wieder nichts gesperrten Straßen unverrichteter Dinge wieder abziehen musste. Zur Strafe hat der Bautrupp allerdings die Absperrung ein wenig in Richtung Grundstückseingang versetzt und den ganzen Baumaschinenpark vor Ort zurückgelassen.
Theoretisch wäre die ganze Angelegenheit an einem Tag erledigt gewesen, aber wenn seine Majestät König Autistiko II. einen beschissenen Tag hat, was leider an 364 Tagen im Jahr der Fall ist, dann gibt es erstmal ganz großes Kino.
Und so kam seine Majestät König Autistiko II. zu einem Rechtsstreit mit der kommunalen Körperschaft, in der die Auslegung des Zufahrtsrechts zu als Grunddienstbarkeiten eingetragenen Anlagen diskutiert wird. Die Erfolgsaussichten sind gleich Null. In so fern wundert es mich, dass es immer wieder Anwälte gibt, die ihn in solchen Angelegenheiten vertreten. Meistens sind es dann auch noch alte Bekannte. Hauptsache jedoch, man hat es der gegnerischen Partei mal so richtig gezeigt!
Ich habe so den Eindruck, dass das manchmal in Richtung Missbrauch des Rechtsstaates geht. Vorsorglich könnte er sich ja schon mal bei Klaus Zapf ein paar gute Ratschläge abholen - diesbezüglich hat Klaus Zapf bekanntlich einige Erfahrungen gesammelt ;-)
Labels: Lex specialis
3 Kommentare:
Über skurrile Rechtsstreitigkeiten seiner Majestät König Autistiko II. könnte ich vermutlich ein ganzes Blog füllen.
Das machst Du doch ;)
Sehr unterhaltsam, ich mag Deine Geschichten wirklich gerne..
"In so fern wundert es mich, dass es immer wieder Anwälte gibt, die ihn in solchen Angelegenheiten vertreten."
Tja, das sind dann wohl die Lionel Hutz' dieser Welt, denen es primär um's Geld geht. So ein Anwalt wird ja so oder so bezahlt, oder?
Der Mensch hat doch wirklich einen an der Waffel! Was, in Gottes Namen, ist so schlimm daran, ein paar Hanseln vom Bauhof mal eben schnell einen Job erledigen zu lassen.
Ich frage mich, wie du das in dem Schuppen überhaupt aushälst. Ich wäre wohl schon längts explodiert...
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