Samstag, 22. April 2006

Scheinselbständigkeit ist böse

und andere urbane Legenden
oder: Gedanken zum Wochenende

Seit einigen Jahren geht der Trend dahin, dass das mein Gehalt konstant bleibt und die Ausgaben stetig steigen. Ich habe mich daher die letzten Tagen deshalb ein wenig intensiver mit meiner persönlichen Steuersituation beschäftigt. Dabei sind mir eine ganze Reihe von Seltsamkeiten aufgefallen.

Ein Unternehmer kann die ihm entstandenen Aufwendungen für Fahrten zum Kunden steuerlich absetzen. Typischerweise hat er ein Auto geleast und kann sowohl die Aufwendungen für die Finanzierung als auch die laufenden Betriebskosten als Betriebsausgaben von den Einnahmen abziehen. Ich vernachlässige mal bewusst den Aspekt der privaten Nutzung des Fahrzeugs, weil er i.d.R. nicht so entscheidend ist.

Wenn ich meine Arbeitskraft einem Unternehmen zur Verfügung stelle, dann bin ich praktisch auch Unternehmer. Der Unterschied zu meinem Arbeitgeber besteht darin, dass ich im Gegensatz zu ihm "nur" meine Arbeitskraft offeriere. Seltsamerweise darf ich meine Aufwendungen für Fahrt zum "Kunden", also meinem Arbeitgeber, steuerlich nur sehr begrenzt absetzen - und demnächst vermutlich gar nicht mehr.

Ein Unternehmen darf die Ausgaben für die Pensionsvorsorge der Geschäftsführer und/oder Gesellschafter in vollem Umfang als Aufwendungen von den Einnahmen abziehen. Das ist auch in Ordnung so.

Meine gesetzlichen Zwangsabgaben für die Rentenversicherung, deren Rendite schon seit Jahren im negativen Bereich ist und auf dem freien Kapitalmarkt schon längst den Tatbestand der Insolvenzverschleppung erfüllt hätte, werden nur teilweise als Vorsorgeaufwendungen bei der Berechnung meiner privaten Steuerlast zugelassen. Schlimmer noch ist jedoch die Tatsache, dass ich, weil ich ja ein wenig vorausschauend bin, schon vor Jahren eine Kapitallebensversicherung als private Pensionsvorsorge abgeschlossen habe und deren Beiträge aus meinem zu versteuernden! Einkommen zahle. Nun wird ja jedes Jahr eine neue Sau vom Finanzminister durch das Dorf getrieben und man bietet mir nun die Option, eine Riesterrente abzuschließen. Na ja, wer nicht gänzlich verblödet ist, wird sehr schnell merken, auch weil das eigene Einkommen selbstredend begrenzt ist, dass man nicht beides machen kann. Praktisch betrachtet gibt es aber gar keinen Anreiz, das bürokratische Monster Riesterrente zu nutzen, da mein finanzieller Verlust durch das Einstellen der Beitragszahlung für die Kapitallebensversicherung (ich habe gerade meinen Verwaltungskostenanteil bezahlt) wesentlich größer ist.

Kommen wir nun zum Thema Scheinselbständigkeit: Im Grunde wäre die berufliche Selbständigkeit ja durchaus ein sinnvoller Ausweg aus der steuerlichen Ungleichbehandlung. Ich wäre dann auch kraft Gesetz ein Unternehmer und könnte wirklich alle zur Erlangung von Einkommen aufgewendeten Kosten steuerlich gegen die erzielten Einnahmen rechnen. Das wäre doch fair, oder?

Diese Überlegung bringt mich zwangsläufig zu der, mit kurzen Unterbrechungen, seit einigen Jahren regelmäßig präsenten Diskussion zum Thema Scheinselbständigkeit. Oftmals habe ich gedanklich mit den Betroffenen sympathisiert. Bei näherer Betrachtung jedoch wird mir das offensichtliche Engagement des politischen Establishments klar: Der Staat hat eigentlich gar kein Interesse daran, Selbständigkeit in Form von Ein-Mann-Unternehmen zu unterstützen. Jeder Selbständige ist ein Angestellter und somit willenloser Steuerzahler weniger!

Die Steuerzahler mit Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit können sich gegen die Knute des Staates nicht zur Wehr setzen: Wohl kaum jemand wird seinen Lebensmittelpunkt aus steuerlichen Gründen ins Ausland verlegen, nur weil dort die steuerlichen Rahmenbedingungen transparenter und nachvollziehbarer sind. Und wenn schon: Wenn stört es denn? Auf die paar Ocken kann Vater Staat verzichten. Im Zweifelsfall bekommen die Rentner einfach noch weniger Geld.

Wenn ein Unternehmen seine Produktion ins Ausland verlagert, ist der Aufschrei in der Gesellschaft groß: Na klar - es ist ja i.d.R. auch viel mehr als nur eine Person betroffen. Aber auch der Staat ist nicht sonderlich glücklich, da ihm eine Menge von Steuereinnahmen verloren gehen. Einnahmen, die direkt dem Staat zur Verfügung stehen!

Wenn man nun den Schritt in die Selbständigkeit wagt und auf Basis eines Honorars bei seinem Arbeitgeber arbeitet, dann wird sofort die Keule Scheinselbständigkeit bemüht.

Sind wir aber mal ehrlich: OK, das soziale Netz im Rahmen eines Angestelltenverhältnisses ist ganz nett. Es wird mich aber nicht davor schützen, im Zweifelsfall meinen Job zu verlieren. Und dann haben wir noch eine mentale Komponenten: Es gibt sehr viele Menschen, die einfach kein ernsthaftes Interesse daran haben, wirtschaftlich zu denken - Hauptsache der Gehaltsscheck ist am Monatsende pünktlich da.

Finanziell ist selbständige Tätigkeit weit aus attraktiver, selbst unter Berücksichtigung der Absicherung von finanziellen Risiken wie Erwerbsunfähigkeit und eine private Pensionsvorsorge. Selbstredend ist das natürlich nur auf die Menschen zutreffend, deren Job tatsächlich wertschöpfend ist. Die Alibiähnliche 40-Stunden-Vollbeschäftigung pro Woche kann natürlich einem entsprechenden Vergleich nicht standhalten. Da sollten sich Betroffene eher einmal selbst offen und ehrlich die Frage stellen, ob sie sich selbst auch für das gleiche Gehalt einstellen würden bzw. bereit sind, für die erbrachte Leistung den gleichen Preis zu zahlen.

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1 Kommentare:

Am/um Samstag, April 22, 2006 7:23:00 PM , Blogger limone meinte...

es gibt auch noch die möglichkeit des mix aus angestelltentätigkeit (in teilzeit) und selbstständiger tätigkeit. leider ist es gar nicht so einfach, entsprechende teilzeitstellen zu finden, nach wie vor wird teilzeitarbeit als arbeit zweiter klasse behandelt, die vorwiegend für mütter reserviert ist.

 

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